
Mit Freude haben Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der glarnerSach Kenntnis genommen vom Urteil des Bundesgerichts zur Beschwerde gegen Teile des kantonalen Sachversicherungsgesetzes. Die Beschwerde richtete sich gegen die Tätigkeit der glarnerSach im Bereich der Versicherung im Wettbewerb mit der Privatassekuranz und wurde vollumfänglich abgewiesen. Das dem Gemeinwohl verpflichtete Gebäudeversicherungsmonopol stand nicht zur Disposition. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, dass die glarnerSach ihren Weg erfolgreich und konsequent weitergehen kann. Unverändert bleibt es das Ziel, allen Kunden auch in Zukunft einen angemessenen und umfassenden Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen anzubieten.
«Die heutige Entscheidung ist ein Meilenstein in der Geschichte der im Kanton bestens verankerten glarnerSach. Aus politischer Sicht ist der Entscheid auch eine erfreuliche Bestätigung der eindeutigen Zustimmung der Glarner Stimmberechtigten an der Landsgemeinde vom Frühjahr 2010 zum Sachversicherungsgesetz als Ganzes», so Andrea Bettiga, Regierungsrat und Präsident des Verwaltungsrats der glarnerSach.
«Gemeinsam mit allen Mitarbeitenden freue ich mich, dass wir uns auch in Zukunft einem fairen Wettbewerb mit der Privatassekuranz stellen können. Mit ihrer breiten Angebotspalette bleibt die glarnerSach ein bewährter Partner der Glarner Bevölkerung und insbesondere des lokalen Gewerbes», betont Hansueli Leisinger, Vorsitzender der Geschäftsleitung. «Gestärkt durch dieses Urteil, hat die glarnerSach als flexibles und kundennahes Unternehmen beste Zukunftsperspektiven.»
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