Glarner Kantonalbank übt Call-Option für Tier-1-Anleihe nicht aus

Die Glarner Kantonalbank wird ihre Call-Option für die ausstehende Additional Tier-1-Anleihe mit einem Nennwert von 100 Millionen Franken am ersten Call-Datum, dem 15. Mai 2024, nicht ausüben.



Ad-hoc-Mitteilung der Glarner Kantonalbank (zvg)
Ad-hoc-Mitteilung der Glarner Kantonalbank (zvg)

Die Glarner Kantonalbank beschliesst, ihre Call-Option für die ausstehende 2% Nachrangige Additional Tier-1-Anleihe (AT1-Anleihe) mit einem Nennwert von 100 Millionen Franken (ISIN: CH0373476511) am ersten Call-Datum, dem 15. Mai 2024, nicht auszuüben.

Gemäss den Bedingungen der Anleihe werden die Obligationen ab (aber ohne) dem ersten Call-Datum in jeder folgenden Fünf-Jahres-Periode zu einem jährlichen Zinssatz verzinst, welcher dem relevanten Kapitalmarktsatz (festgelegt an jedem Coupon-Bestimmungsdatum) plus einer Marge entspricht. Die Zinszahlung erfolgt jährlich im Nachhinein am 15. Mai eines jeden Jahres.

Unter Einhaltung einer 30-tägigen Notifikationsfrist und nach vorheriger Genehmigung des Regulators kann die AT1-Anleihe von der Glarner Kantonalbank künftig nach eigenem Ermessen am 15. Mai eines jeden Jahres zurückgenommen werden.

Die Glarner Kantonalbank trifft die Entscheidung zur Ausübung des Call-Rechts basierend auf den zugrunde liegenden Marktbedingungen, wirtschaftlichen Aspekten, dem aufsichtsrechtlichen Wert des Instruments und der eigenen Kapitalplanung.