Regierungsrat genehmigt Programmvereinbarung für den ÖREB-Kataster 2024–2027

Der Regierungsrat genehmigt die Programmvereinbarung für den ÖREB-Kataster (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) für die Jahre 2024–2027. Der ÖREB-Kataster bietet ein umfangreiches, grundstückbezogenes Auskunftssystem über die Beschränkungen des Grundeigentums, denen öffentlich-rechtliche Festlegungen zugrunde liegen.



ÖREB-Kataster 2024-2027 (zvg)
ÖREB-Kataster 2024-2027 (zvg)

Wer in der Schweiz Land besitzt, muss sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) sind die wichtigsten, geometrisch abbildbaren Eigentumsbeschränkungen grundstücksbezogen festgehalten. Der Kanton Glarus hat den ÖREB-Kataster in den Jahren 2016–2019 aufgebaut und erfolgreich eingeführt. In den Jahren 2024–2027 wird der Kataster weiter ausgebaut und weiterentwickelt. 

Beiträge des Bundes

Im Rahmen einer Programmvereinbarung leistet der Bund an die Umsetzung, Betriebsführung und Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters Beiträge. Der Verpflichtungskredit des Bundes für die Kantone berechnet sich aus einem Sockelbetrag, der Fläche sowie der Bevölkerungszahl. Er beträgt für den Kanton Glarus 237 500 Franken für die Jahre 2024–2027. Die Programmvereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und dauert bis zum 31. Dezember 2027.