Zweiter Leserbrief von Peter Landolt, Näfels zur Wahl des Landammanns an der Landsgemeinde 2024 – «Volk soll entscheiden»



Zweiter Leserbrief von Peter Landolt (zvg)
Zweiter Leserbrief von Peter Landolt (zvg)

Das Echo auf meinen kürzlichen Leserbrief «Kaspar Becker als Landammann?» war überwältigend, zu 98% in zustimmendem Sinne. Ich erhielt unzählige Briefe, SMS, WhatsApps, Mails und Telefonate.

Verschiedene Leute wollten jedoch wissen, wie ich das weitere Vorgehen sehe.

Auch wenn meine Meinung völlig klar ist und ich diese im ersten Leserbrief auch ausführlich begründet habe, kann man über die Amtsauffassung von Kaspar Becker als Regierungsrat, seine Amtsführung und seinen Leistungsausweis selbstverständlich geteilter Meinung sein. Darum bin ich der Auffassung, dass in der ersten Wahlabstimmung ein grundsätzliches Votum für oder gegen Becker als Landammann ohne Gegenkandidaten gefasst werden sollte. Dies scheint mir fair und strapaziert das Kollegialitätsprinzip unter den Regierungsräten nicht.

Das heisst, dass beim Traktandum 2A «Wahl zum Landammann» nur der Name Kaspar Becker gerufen werden sollte. Wird er dann gewählt, dann hat ihm das Volk das Vertrauen ausgesprochen und entschieden, dass er für die kommenden zwei Jahre unser höchster Glarner sein soll.

Wird er jedoch nicht gewählt, so sehe ich folgende Lösung für die zweite Abstimmung unter Traktandum 2A:

  • zum Landammann: Dr. Andrea Bettiga
  • zum Landesstatthalter: Dr. Markus Heer

Begründung:

Der Landammann und der Landesstatthalter werden aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Regierungsrates gewählt. Eine Verpflichtung, dass der Landesstatthalter automatisch zum Landammann gewählt wird, gibt es nicht.

Dr. Andrea Bettiga kann zwar wegen der Altersbeschränkung nur ein Jahr das Amt des Landammanns ausüben, aber er ist in der Lage und fähig, diese Aufgabe kurzfristig zu übernehmen, denn er war schon einmal Landammann und hat dies damals ausgezeichnet gemacht. Wird das Anciennitätsprinzip beachtet, ist er «an der Reihe». Zudem wäre dies ein schöner Abschluss seiner langen politischen Karriere.

Nach einem Jahr übernähme dann Landesstatthalter Dr. Markus Heer. In diesem Jahr hätte dieser so die Möglichkeit, sich in sein neues Departement «Finanzen und Gesundheit», welches er nach der diesjährigen Landsgemeinde übernimmt, einzuarbeiten und sich auf das Amt des Landammanns vorzubereiten. An der Landsgemeinde 2025 würde er dann das Landesschwert von Dr. Andrea Bettiga übernehmen.

N.B. Wenn dieses Szenario eintritt, bleibt Kaspar Becker Regierungsrat. An der LG 2024 geht es nur um das Amt des Landammanns (und des Landesstatthalters