
Gleich zu Beginn der Debatte – Eintreten war unbestritten – betonte Kommissionspräsident Fridolin Hunold (Grüne), dass nicht über Zahlen diskutiert werde, sondern lediglich über die Zuständigkeit der Verteilung des Beitrages in die drei Fonds. «Im Kanton Glarus werden die Mittel zu 62 Prozent in den Kultur-, 20 Prozent in den Sport- und weitere 18 Prozent in den Sozialfonds einfliessen.» Die restlichen 2 Prozent wurden bisher wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung gestellt, so Hunold weiter.
Offenlegung der Beitragshöhe?
Bisher wurde die Öffentlichkeit durch den Regierungsrat jährlich über die Verwendung der aus Lotterien und Wetten zufliessenden Erträge orientiert. Dabei wurden jeweils die relevanten, nicht aber die kleinen Beiträge bekannt gegeben. Die Kommission geht aber in ihrem Entwurf weiter, indem die Begünstigten und auch die Höhe sämtlicher Beiträge bekannt zu machen sind. Im Rat wurden dabei Bedenken geäussert, dass durch die Bekanntgabe der kleinen Beiträge unter Umständen eine gewisse «Missgunst» unter den berücksichtigten oder nichtberücksichtigen Vereinen oder Institutionen entstehen könnte. Man blieb aber schlussendlich bei der vorgelegten Fassung der Kommission.
Zuständigkeit beim Regierungs- oder Landrat?
Bisher regelte der Regierungsrat die Höhe der zugewiesenen Anteile. Der Antrag der Kommission sieht neu vor, dass der Landrat auf Antrag des Regierungsrates periodisch, jedoch spätestens alle drei Jahre, die Höhe der Anteile festlegt. «Die bisherige Lösung mit der Zuständigkeit des Regierungsrates hat sich in den vergangenen Jahren bestens bewährt.» Landrat Hans-Rudolf Forrer stellte den Antrag, dies auch weiterhin so zu belassen. Landrat Hansjörg Marti stellte den Antrag, den Verteilschlüssel wie folgt zu ändern: je 41 Prozent zugunsten des Kultur- und des Sportfonds und wie bisher 18 Prozent für den Sozialfonds. Dieser Antrag wurde deutlich abgelehnt. Nicht einverstanden war Landrat Karl Stadler mit der Streichung der zwei Prozent für spezielle Zwecke. Der Rat entschied sich aber für die Streichung. In der Schlussabstimmung wurde die vorgelegte Fassung der Kommission vom Rat angenommen. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (Kantonales Lotteriegesetz) wird in einer zweiten Lesung nochmals behandelt.
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