
Die Geschäftsleitung der SP des Kantons Glarus hat an einer für die Mitglieder offenen Geschäftsleitungssitzung die Parolen für die eidgenössischen Vorlagen vom 9. Juni 2013 beschlossen. Die Anwesenden sprachen sich klar gegen beide Abstimmungsvorlagen aus.
NEIN zur Vorlage «Änderung im Asylgesetz»
Die SP des Kantons Glarus unterstützt ausdrücklich das Referendum gegen die Änderungen im Asylbereich. Die Einschränkung in der Definition der Asylanten wie auch die Abschaffung des Botschaftsasyls sind für die SP des Kantons Glarus völlig unnötig. Auch ist die Dringlichkeit der Einführung und die Verkürzung der Fristen nicht wirksam. Es ist wichtiger, dass die Bearbeitung der Gesuche durch die Behörden und die Gerichte weniger schleppend erledigt wird. Die heutigen Regelungen sind ausreichend, um Missbräuche zu verhindern. Die Anzahl der Anträge ist schweizweit zurückgegangen. Im Kanton Glarus sind nur sehr wenige Probleme mit Asylanten bekannt, da sie sehr gut betreut werden und sie erfolgreiche Anstrengungen unternehmen, sich zu integrieren. Diese Situation bestärkt die SP des Kantons Glarus für die Nein-Parole zur Vorlage «Änderung des Asylgesetzes».
NEIN zur Initiative «Volkswahl des Bundesrates»
Des Weiteren wurde an der Sitzung über die Initiative «Volkswahl des Bundesrates» abgestimmt. Diese Volkswahl würde dazu führen, dass Bundesräte dauernd im Wahlkampf wären. Die Initiative würde zudem finanzstarke Organisationen und Personen bevorzugen, da sich nur diese grosse, nationale Kampagnen leisten können. Das heutige System mit dem Kollegialitätsprinzip wäre gefährdet, da jeder Bundesrat, auch aus wahltaktischen Gründen, dauernd seine Haltung darlegen müsste und nicht die Haltung des gesamten Bundesrates. Die SP des Kantons Glarus wünscht keine Amerikanisierung der Wahlen und lehnt darum die Initiative «Volkswahl des Bundesrates» klar ab.
Prekäre finanzielle Situation der Gemeinden
Ein stark diskutiertes Traktandum der offenen Geschäftsleitungssitzung war die finanzielle Situation der Gemeinden. Die SP stellt fest, dass die Gemeinden ihre finanziellen Probleme erst dann kommunizieren, wenn die Landsgemeinde, mit den genehmigten Steuersenkungen für juristische Personen, vorbei ist. Die SP ist nicht überrascht, dass die grossen Steuersenkungen im Steuergesetz Auswirkungen nicht nur auf die Finanzen des Kantons, sondern auch auf die Gemeinden haben. Die SP geht davon aus, dass die Zeit der Steuersenkungen endgültig vorbei ist und dass die Gemeinden ihre Steuern vielleicht sogar leicht nach oben anpassen müssen. Leider treffen diese Massnahmen alle, während von Steuersenkungen meistens nur einige Privilegierte profitieren können. Die SP des Kantons Glarus wird die Steuerdiskussion weiterhin interessiert und aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls entsprechende Vorstösse vorbereiten.
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