Für eine unfallfreie 1.-August-Feier empfiehlt die glarnerSach folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung beachten.
- Beim Abbrennen von Feuerwerk die aufgedruckten Sicherheitsabstände und Altersbeschränkungen einhalten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Menschen ist verboten.
- Raketen nur aus gut gesicherten Flaschen oder Rohren abfeuern.
- In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot.
- Blindgänger nicht nachzünden und sich erst nach zehn Minuten nähern.
- Häuser vor unkontrollierten Feuerwerkskörpern schützen. Schliessen Sie Türen, Fenster und Dachluken.
- Die Knallerei versetzt die Haus- und Wildtiere in Angst und Schrecken – nehmen Sie bitte Rücksicht.
Bei einem Brand gilt immer: Alarmieren (Feuerwehr 118) – Retten – Löschen. Die glarnerSach wünscht Ihnen ein schönes 1.-August-Fest.