1. August: Vorsicht mit Feuerwerken

Der 1. August steht vor der Tür. Gross und Klein freuen sich auf das Zünden der Feuerwerkskörper, die den nächtlichen Sommerhimmel in ein Farbenmeer verwandeln. Das beliebte Feiertagsvergnügen ist aber nicht ungefährlich. Jährlich ereignen sich Unfälle mit Brandverletzungen und Bränden.



Feuerwerk und Höhenfeuer werden am 1. August nicht verboten (Foto: • iStock.)
Feuerwerk und Höhenfeuer werden am 1. August nicht verboten (Foto: • iStock.)

Für eine unfallfreie 1.-August-Feier empfiehlt die glarnerSach folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung beachten.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerk die aufgedruckten Sicherheitsabstände und Altersbeschränkungen einhalten (das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Menschen ist verboten).
  • Raketen nur aus gut gesicherten Flaschen oder Rohren abfeuern.
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot.
  • Blindgänger nicht nachzünden und sich erst nach zehn Minuten nähern.
  • Häuser vor unkontrollierten Feuerwerkskörpern schützen; schliessen Sie Türen, Fenster und Dachluken.
  • Die Knallerei versetzt die Haus- und Wildtiere in Angst und Schrecken – Rücksicht nehmen.

Beim Ausbruch eines Feuers gilt immer:

Alarmieren (Feuerwehr 118) – Retten – Löschen