1. August: Vorsicht mit Feuerwerken

Der 1. August steht vor der Tür. Gross und Klein freuen sich auf das Zünden der Feuerwerkskörper, die den nächtlichen Sommerhimmel in ein Farbenmeer verwandeln. Das beliebte Feiertagsvergnügen ist aber nicht ungefährlich. Jährlich ereignen sich Unfälle mit Brandverletzungen und Bränden.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Für eine unfallfreie 1.-August-Feier empfiehlt die glarnerSach folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung beachten.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerk die aufgedruckten Sicherheitsabstände und Altersbeschränkungen einhalten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Menschen ist verboten.
  • Raketen nur aus gut gesicherten Flaschen oder Rohren abfeuern.
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot.
  • Blindgänger nicht nachzünden und sich erst nach zehn Minuten nähern.
  • Häuser vor unkontrollierten Feuerwerkskörpern schützen. Schliessen Sie Türen, Fenster und Dachluken.
  • Die Knallerei versetzt die Haus- und Wildtiere in Angst und Schrecken – nehmen Sie bitte Rücksicht.

Bei einem Brand gilt immer: Alarmieren (Feuerwehr 118) – Retten – Löschen.
Bei Fragen stehen die Präventionsexperten der glarnerSach, Telefon 055 645 61 61, gerne zur Verfügung.
Die glarnerSach wünscht Ihnen ein schönes 1.-August-Fest.