2. Vorstoss zur Gemeindeordnung Glarus Nord

Die Grünen Glarus Nord wollen, dass die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ihre Prüfarbeit gemäss den gesetzlichen Vorgaben unabhängig und wirkungsvoll machen kann. Stellt die GPK Mängel fest, und es besteht dringender Informationsbedarf, sollen die Stimmberechtigten in Zukunft direkt und effizient informiert werden können.



2. Vorstoss zur Gemeindeordnung Glarus Nord

Neu soll dies auch ausserhalb der zwei ordentlichen Gemeindeversammlungen, z.B. über eine Pressemitteilung oder die Homepage der Gemeinde, passieren dürfen. Damit dies möglich wird, haben die Grünen einen Vorstoss zur Anpassung der Gemeindeordnung unter III Geschäftsprüfungskommission eingereicht, welcher die Arbeitsweise der GPK präzisiert (Art. 27 in Abs. 2,4,5).

So können Feststellungen der GPK zu Mängel in der Gemeindeführung und Verwaltungen den Stimmberechtigten transparenter kommuniziert werden, was ein effizientes Arbeiten und Weiterkommen der Gemeinde unterstützt. Dadurch ermöglicht die Änderung beispielsweise, dass die GPK für die Stellungnahme zu festgestellten Mängeln bei den Betroffenen eine Frist setzen darf, wenn sie das für nötig befindet. Mit der heutigen Formulierung können Prüfberichte der GPK von den Geprüften so lange zurückgehalten werden, bis sie nicht mehr wichtig sind, was der Fall ist, wenn z.B. Folgeentscheide bereits gefällt sind und/ oder die Zuständigen nicht mehr in der Verantwortung stehen. Das kann nicht der Sinn der Arbeit der GPK sein. Die angestrebten Verbesserungen für die Gemeindeentwicklung sind damit aber noch lange nicht umgesetzt, aber ein erster Schritt Richtung Transparenz und Effizienz kann mit der Änderung gemacht werden.

Die Grünen danken dem Gemeinderat im Voraus, dass er diesen Vorstoss an einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Abstimmung bringt, evtl. zusammen mit der anderen Änderung der Gemeindeordnung.