Ausgangslage
Die Legislaturplanung 2014–2018 sieht vor, die ambulante Gesundheitsversorgung ab 2015 zu stärken. Unter anderem ist auch die psychiatrische Versorgung im Kanton zu verbessern. Dies erfolgt mit der Erweiterung der stationären Kapazitäten (Kantonsspital Glarus und zusätzliche Listenspitäler) und mit dem Aufbau eines teilstationären Angebotes.
Die erste Massnahme wurde mit dem Erlass der Glarner Spitalliste 2012 «Psychiatrie» und der Erweiterung der Bettenkapazitäten der Psychiatrie des Kantonsspitals Glarus (KSGL) bereits umgesetzt. Mit einem teilstationären (tagesklinischen) Angebot sollen psychisch kranke Personen aus dem Kanton Glarus nach einem stationären psychiatrischen Aufenthalt im Kanton weiter betreut werden können. Die Glarner Spital- und Rehabilitationsplanung 2012, aber auch eine Studie des Kantonsspitals aus dem Jahr 2010 zeigten einen erhöhten Bedarf nach alternativen Angebotsstrukturen neben den stationären Spitalbehandlungen. Die psychiatrische Versorgung ist insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung und die bestehende Unterversorgung stärker auf ambulante Behandlungen und eine gute Reintegration in das soziale und berufliche Umfeld auszurichten. Der Bedarf an psychiatrischen Leistungen ist leider auch im Kanton Glarus wieder stark zunehmend, nachdem bis 2010 ein Rückgang der Fallzahlen auf rund 300 zu verzeichnen war:
Tabelle 1. Stationäre Psychiatrie Kanton Glarus
(Quelle: Bundesamt für Statistik)
2012 Insgesamt 401 Fälle – MAD* 29,53–11,015 Pflegetage
2013 Insgesamt 516 Fälle – MAD* 24,97–13.511 Pflegetage
Veränderung plus 28,8% plus 15,4% plus 22,7%
* mittlere Aufenthaltsdauer
Dieser Trend hält an, obwohl die Zahl der ambulanten Leistungserbringer (Psychiater und Beratungsstellen) konstant geblieben ist. Gründe für die massive Zunahme der Fallzahlen und Pflegetage sind :
– schweizweit zu beobachtender Trend zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer in stationären Angeboten;
– generelle Zunahme psychischer Störungen in komplexeren familiären Strukturen und einem stärkeren beruflichen Spannungsfeld bzw. erschwerter Umgang mit diesen Faktoren in unserer heutigen Gesellschaft.
Bedarf für Tagesklinik und Umsetzung
Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer, verbunden mit der Zunahme der stationären Fälle, erhöht den Bedarf nach geeigneten Nachsorgeangeboten. Dort kann den Patientinnen und Patienten nach deren Austritt die erforderliche Pflege, Tages- oder Nachtstruktur und Therapie geboten werden, damit sie in ihren (familiären und beruflichen) Alltag zurückfinden.
In den letzten vier Jahren gewährte der Kanton in einem Pilotversuch auf Kostengutsprache hin Beiträge an die ungedeckten Kosten für die ambulanten Behandlungen in psychiatrischen Tageskliniken der ambulanten psychiatrischen Dienste Süd des Kantons St. Gallen (Stützpunkt Uznach) und der Psychiatrischen Dienste Graubünden (Chur/PDGR). Die Angebote waren aber für viele Patientinnen und Patienten aufgrund der Wegdistanz und ihrer unzureichenden gesundheitlichen Stabilität und Belastbarkeit nicht geeignet.
Im April 2012 entschied der Verwaltungsrat des KSGL, ein tagesklinisches Angebot in Kooperation mit den Psychiatrischen Diensten Graubünden aufzubauen. Nachdem die Landsgemeinde 2014 mit einer Änderung des Gesundheitsgesetzes den Weg frei für die Schaffung einer Tagesklinik am Kantonsspital machte, wurde diese am 1. Oktober 2014 eröffnet. Geschaffen wurden acht Tages-Therapieplätze, an welchen ein umfassendes Angebot an ambulanten psychiatrischen, psycho- und ergotherapeutischen Leistungen im Sinne der Nachsorge angeboten wird, ohne jedoch das bestehende ambulante Angebot zu konkurrenzieren.
Finanzielles
Der Kanton beteiligt sich mit 55 Prozent an den Kosten dieses teilstationären Angebotes, obwohl die Finanzierung ambulanter Leistungen gemäss KVG grundsätzlich Sache der Krankenkassen wäre. Mit beiden grossen Krankenversicherungsverbänden (tarifsuisse und HSK-Gruppe) konnten entsprechende Tarif-Vereinbarungen getroffen werden. Die Tagestaxe beträgt aktuell 376 Franken, der Deckungsbeitrag des Kantons 206 Franken pro Pflegetag resp. 103 Franken pro Halbtag. Das neue Angebot verursacht für den Kanton Kosten von maximal 390 000 Franken pro Jahr.