Abänderungsanträge NUP II: Öffentliche Auflage startet am 20. Januar 2022

Die öffentliche Auflage zu den angenommenen Abänderungsanträgen der NUP II startet am 20. Januar 2022. Sämtliche Unterlagen sind sowohl im Gemeindehaus Näfels Süd als auch auf der Website einsehbar. Die Behandlung aller Abänderungsanträge findet an einer a.o. Gemeindeversammlung am 16. September 2022 statt.



NUP II+ wird an der a.o. Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 behandelt (zvg)
NUP II+ wird an der a.o. Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 behandelt (zvg)

Nachdem die Nutzungsplanung II von der a.o. Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April 2021 zu grossen Teilen erlassen wurde und im September 2021 an die zuständige kantonale Behörde zur Genehmigung eingereicht wurde, beschäftigte sich der Gemeinderat in den letzten Monaten intensiv mit jenen Abänderungsanträgen, welche von den Stimmberechtigten an derselben Gemeindeversammlung angenommen worden sind. Diese angenommenen Abänderungsanträge gelten nach den Bestimmungen des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) als Teilrückweisungen, welche der Gemeinderat im Folgenden nochmals zu behandeln hatte und im Anschluss in einem separaten Verfahren der Gemeindeversammlung zur Beratung vorgelegt werden. Dieses Verfahren wird als NUP II+ bezeichnet. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden ab dem 20. Januar 2022 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Hierbei können zu den einzelnen Umsetzungsvorschlägen der angenommenen Abänderungsanträge wiederum Einsprachen eingereicht werden.

Vielfach klare Aufträge, in vereinzelten Fällen jedoch auch zusätzliche Abklärungen notwendig

Der Gemeinderat behandelte die 44 angenommenen Abänderungsanträge in drei Tranchen. Dies, weil viele Abänderungsanträge (wie beispielsweise die Anpassung von Zonenplänen im Falle Bellavista oder Biäsche) einen klaren Auftrag enthielten, welcher im Folgenden direkt in die NUP II+ einfloss. Bei anderen Abänderungsanträgen mussten wiederum die konkreten Auswirkungen auf andere Aspekte der Vorlage geprüft werden, was entsprechend mit zusätzlichem Zeitbedarf verbunden war. So bildet beispielsweise der angenommene Abänderungsantrag betreffend Zonenzuweisung Parzelle 768, Grundbuch Mollis (Werkhofareal/Niederer Autobetrieb AG) nicht Bestandteil der anstehenden öffentlichen Auflage, da diesbezüglich nach wie vor verschiedene Abklärungen im Gange sind.

NUP II+ wird an der a.o. Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 behandelt

Die öffentliche Auflage dauert vom 20. Januar 2022 bis 18. Februar 2022 und findet im Gemeindehaus Näfels Süd zu den gewohnten Öffnungszeiten statt. Da die Aufträge der Stimmberechtigten im Grundsatz klar waren, wurde auf eine öffentliche Information und Mitwirkung verzichtet. Die öffentliche Auflage wird nicht betreut. Auf Voranmeldung können jedoch Besprechungstermine vereinbart werden. Die Unterlagen werden zudem auf der Website der Gemeinde Glarus Nord (http://www.glarus- nord.ch/nup2+) verfügbar sein. Im Fall der Zonenzuweisung der Parzelle 768, Grundbuch Mollis, ist mit einer separaten öffentlichen Auflage im Februar 2022 zu rechnen. Diese Frist reicht aus, damit sämtliche angenommene Abänderungsanträge an der Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 behandelt werden können.