Abänderungsanträge zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung

Die Umsetzung der pendenten Abänderungsanträge zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung wird an der 1. ordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 behandelt.

Das Bulletin 1 zu den noch offenen Abänderungsanträgen der Nutzungsplanung wird demnächst verteilt. Sämtliche Stimmrechtsbeschwerden wurden durch den Regierungsrat abgewiesen. Der Mehraufwand im Zusammenhang mit der Umsetzung der Nutzungsplanung liegt mittlerweile deutlich über dem ursprünglich budgetierten Betrag.

 



Medienmitteilung Gemeinde Glarus Nord (Archivbild e.huber)
Medienmitteilung Gemeinde Glarus Nord (Archivbild e.huber)

Obschon die Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord an zwei a.o. Gemeindeversammlungen in den grössten Teilen beschlossen haben und die Vorlage mittlerweile bei der kantonalen Verwaltung zur Genehmigung eingereicht wurde, sind nach wie vor fünf Abänderungsanträge zu vereinzelten Themen pendent. Der Gemeinderat beschloss daher, diese Abänderungsanträge als separates Traktandum an der 1. ordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 zu behandeln. Zu dieser Vorlage können gemäss kantonalem Gesetz wiederum neue Abänderungsanträge gestellt werden. 

Politischer Prozess gestartet 

So erhalten die Stimmberechtigten zur Vorbereitung für die Gemeindeversammlung sowie als Grundlage für die Meinungsbildung zur Nutzungsplanung wiederum zwei Bulletins, wobei das Bulletin 1 in den kommenden Tagen verteilt wird. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben im Folgenden innerhalb von sechs Wochen die Möglichkeit, neue Abänderungsanträge zu stellen. Die Publikation im Amtsblatt erfolgt am 8. März 2023. Während der Frist zur Einreichung von Abänderungsanträgen findet im Gemeindehaus Näfels Süd die Aktenauflage statt. Zudem sind sämtliche Unterlagen auf der Website der Gemeinde Glarus Nord (www.glarus-nord.ch/nup) aufgeschaltet. Die eingegangenen neuen Abänderungsanträge zu dieser Vorlage werden anschliessend im ordentlichen Bulletin der 1. ordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 als eigenes Traktandum abgedruckt. 

Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen, Kosten deutlich höher als ursprünglich budgetiert 

Erfreulich für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist auch die Tatsache, dass der Regierungsrat des Kantons Glarus Ende 2022 die noch hängigen Stimmrechtsbeschwerden zur Beschlussfassung der NUP II+ vom 16. September 2022 abgewiesen hat und diese Abweisungsentscheide in Rechtskraft erwachsen sind. Seit Längerem ist auch klar, dass der Prozess der Ortsplanungsrevision seit der ersten Rückweisung der NUP I durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Herbst 2017 mit CHF 4,10 Mio. um rund CHF 2,80 Mio. teurer wird als ursprünglich angenommen. Dies vor allem infolge des starken und dauernden Einbezugs verschiedener Interessengruppen und dem damit verbundenen externen Planungsaufwand für die Bearbeitung von vielen Einzelanliegen (ca. CHF 0,5 Mio.), der Erarbeitung der Räumlichen Dorfbilder für die einzelnen Ortschaften (ca. CHF 0,44 Mio.) sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitungen von zwei a.o. Gemeindeversammlungen (eine davon im Zelt auf dem Areal der Eternit in Niederurnen mit erheblichem Corona-bedingtem Zusatzaufwand) mit vielen eingegangenen Abänderungsanträgen seitens Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Diese zusätzlichen Arbeiten schlugen mit rund CHF 0,6 Mio. zu Buche. Seite 2/2 

Ursprünglich sah das Budget für die NUP II einen Aufwand von CHF 1,3 Mio. vor, wobei bei der Budgetierung Ende 2017 die Zusatzaufwände aufgrund des Verfahrens gemäss dem neuen Raumentwicklungs- und Baugesetz (RBG) mit Abänderungsmöglichkeiten und erneuten Auflagen sowie weiteren Beschlussfassungen durch die Gemeindeversammlung noch nicht absehbar waren.