Abbaukonzept sichert bestehende Betriebe

Regierungsratssitzung 19. Mai • Der Regierungsrat nimmt das Abbaukonzept 2020 zur Kenntnis. Es stellt sicher, dass die bestehenden Steinbrüche Elggis Netstal und Haltengut Mollis auch in Zukunft betrieben werden können. In Matt sind noch planerische Voraussetzungen zu erfüllen, um den Betrieb weiterzuführen.



Der Steinbruch in Netstal soll auch künftig betrieben werden (• Foto: Tapir)
Der Steinbruch in Netstal soll auch künftig betrieben werden (• Foto: Tapir)

Im Kanton Glarus werden verschiedene mineralische Rohstoffe abgebaut. In Netstal liegt die einzige Kalkfabrik der Schweiz, welche den überwiegenden Anteil des schweizerischen Bedarfs nach Kalkprodukten deckt. Daneben werden Körnungen wie Blocksteine, Schotter, Betonkies, Belagskies sowie Sand hergestellt und im Kanton Glarus und den angrenzenden Gebieten verkauft. Der Abbau mineralischer Rohstoffe wirkt sich erheblich auf die Umwelt und die Landschaft aus. 

Die gut nutzbaren Rohstoffvorkommen sind begrenzt und standortgebunden. Im Sinne einer nachhaltigen Rohstoffnutzung ist mit dem Abbau haushälterisch umzugehen. Im Kanton Glarus bestehen mit den Standorten Haltengut (Mollis) und Elggis (Netstal) zwei grössere Abbaugebiete. Beide Standorte verfügen über bewilligte Reserven von mehreren Jahren Abbauzeit. Daneben wird auch Material aus Gewässern wie im Tierfehd (Linthal), im Wyden (Schwanden) und bei der Mündung des Escherkanals in den Walensee entnommen. Im Zuge der Sanierung des Geschiebehaushaltes müssen diese Flussentnahmen überprüft werden.

Abbaukonzept ist Grundlage für die Raumplanung

Im Richtplan 2018 werden zwei richtungsweisende Festlegungen definiert: Der Kanton strebt einen haushälterischen Umgang mit mineralischen Rohstoffen an. Er legt die bestehenden sowie künftig vorgesehenen Standorte für den Materialabbau in der Richtplanung fest und bemüht sich um das Recycling mineralischer Abfälle. Zudem erfolgt die Planung neuer Abbaustandorte sowie die Erweiterung bestehender Abbaustandorte unter sorgfältiger Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Bestandteil der Planung ist eine Endgestaltung (Rekultivierung, Etappierung) der Abbaustandorte. Der Richtplan 2018 formuliert dazu als Handlungsanweisung: «Der Kanton erarbeitet ein Abbaukonzept und passt es regelmässig an.» Die Gemeinden legen die Abbaugebiete in ihrer Nutzungsplanung fest.

An bisherigen Betrieben festhalten

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (eidgenössisches Gewässerschutzgesetz, Abfallverordnung, neue Recyclingvorschriften) musste das bestehende Abbaukonzept überarbeitet werden. Als wichtigsten Grundsatz hält das Abbaukonzept fest, dass die bestehenden Steinbrüche Elggis, Netstal, und Haltengut, Mollis, weiterhin betrieben werden sollen. Sie sollen auch angemessen erweitert werden können. Die Erweiterungen der Kalkfabrik Netstal (Elggis Süd und Gründen) wurden vom Departement Bau und Umwelt 2018 genehmigt. Die Hartschotterwerk Haltengut AG in Mollis plant ebenfalls eine Erweiterung ihres Abbaugebietes. Das Vorhaben wird im Rahmen der Gesamtrevision des Zonenplans der Gemeinde Glarus Nord behandelt.

Für neue Steinbrüche gibt es grundsätzlich keinen Bedarf. Zusätzliche Steinbrüche werden nur bewilligt, wenn sie spezielle Produkte produzieren oder anschliessend als Deponiestandorte dienen.

Im Abbaukonzept 2020 werden folgende Grundsätze und Massnahmen formuliert: 

  • Die bisherigen Steinbrüche Elggis Netstal und Haltengut Mollis sollen auch in Zukunft betrieben werden können. Der Steinbruch Matt soll weiterhin betrieben werden können, wenn die planerischen Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Zusätzliche Steinbrüche dürfen nur bewilligt werden, wenn sie spezielle Produkte (z. B. Verrucano, Hartschotter oder Wuhrsteine) produzieren oder anschliessend als Deponiestandorte dienen.
  • Bestehende oder neue Abbauvorhaben in Gewässern werden nur im Rahmen der Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung zum Geschiebehaushalt bewilligt. Der Erhalt der kantonalen Selbstversorgung wird gebührend berücksichtigt.
  • Für eine im Notfall ausreichende Versorgung mit Wuhrsteinen soll mit den Betroffenen ein Konzept erarbeitet werden.
  • Kanton und Gemeinden setzen sich dafür ein, dass vermehrt Recyclingprodukte bei öffentlichen Bauvorhaben eingesetzt werden.