Das Kantonsspital Glarus (KSGL) erbringt definierte gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL). Damit sind Leistungen gemeint, an denen das öffentliche Interesse gegenüber dem privaten Nutzen überwiegt. Dazu werden folgende Leistungen gezählt: Geburtshilfe, Intensivpflegestation, Notfallstation, Rettungsdienst, Notrufdienst, universitäre Lehre und Pädiatrie. Die Abgeltung der einzelnen Leistungen basiert auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung, der Spitalverordnung und einem zwischen dem KSGL und dem Kanton gemeinsam entwickelten Modell. Sie wird jeweils auf Basis der aktuellen Kosten- und Leistungsdaten für eine Legislaturperiode festgelegt. Aufgrund der neuen Spitalliste ab 2026 und der schwierigen wirtschaftlichen Situation des KSGL wurde die bisherige Leistungsvereinbarung jedoch bereits per Ende 2025 gekündigt. Entsprechend muss sie für das Jahr 2026 und die Legislaturperiode 2027–2030 neu vereinbart werden.
Abgeltung wird erhöht
Das KSGL und der Regierungsrat verständigen sich auf Basis der Kosten- und Leistungsdaten der Jahre 2021–2024 für die Periode 2026–2030 auf eine jährliche Abgeltung für die GWL von 4,99 Millionen Franken, wovon 4,84 Millionen Franken an das KSGL und 150 000 Franken neu direkt an die Sanitätsnotrufzentrale St. Gallen gehen. Damit erhöht sich die bisherige Abgeltung von 4,36 Millionen Franken um 630 000 Franken (+15%). Neu soll die Abgeltung jährlich an die Entwicklung der Teuerung angepasst werden und nicht erst ab einer Teuerung von mehr als 5 Prozent wie bisher.




