Abgeltung an Kantonsspital Glarus wird erhöht

Der Regierungsrat genehmigt die geänderte Leistungsvereinbarung mit der Kantonsspital Glarus AG und regelt so die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen für die Jahre 2023–2026.



Der Regierungsrat erneuert die Leistungsvereinbarung mit dem Kantonsspital Glarus und passt die Abgeltung an • (Foto: zvg)
Der Regierungsrat erneuert die Leistungsvereinbarung mit dem Kantonsspital Glarus und passt die Abgeltung an • (Foto: zvg)

Das Kantonsspital Glarus (KSGL) erbringt definierte gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL). Damit sind Leistungen gemeint, an denen das öffentliche Interesse gegenüber dem privaten Nutzen überwiegt. Dazu werden folgende Leistungen gezählt: Geburtshilfe, Intensivpflegestation, Notfallstation, Rettungsdienst, Notrufdienst, Universitäre Lehre und Pädiatrie. Die Abgeltung der einzelnen Leistungen basiert dabei auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung, der Spitalverordnung und einem zwischen dem KSGL und dem Kanton gemeinsam entwickelten Modell (vgl. Antrag an den Landrat vom 15.8.2017). Die Abgeltung der GWL wird jeweils auf Basis der aktuellen Kosten- und Leistungsdaten für eine Legislaturperiode festgelegt. Entsprechend muss sie für die Legislaturperiode 2023–2026 neu vereinbart werden.

Das KSGL und der Regierungsrat verständigten sich dabei auf Basis der Kosten- und Leistungsdaten der Jahre 2017–2020 für die Periode 2023–2026 auf eine jährliche Abgeltung für die GWL von 4,36 Millionen Franken. Damit erhöht sich die bisherige Abgeltung von 3,7 Millionen Franken um 660 000 Franken (+18%). Die Anpassung der GWL bedingt eine geringfügige Änderung der bestehenden Leistungsvereinbarung.