Die Bauerngruppe Glarus Süd reichte im Juni 2023 den Memorialsantrag «Für eine faire Abgeltung der Tierhalter» ein, womit Schäden an Nutztieren, welche durch den Wolf verursacht wurden, bereits auf Basis von plausiblen Indizien und ohne abschliessenden Nachweis der Schadensursache Wolf durch den Kanton entschädigt werden sollen. Der Landrat erklärte den Memorialsantrag im November 2023 als rechtlich zulässig und erheblich.
Lockerung bei den Kriterien für Entschädigungen gefordert
Seit der Rückkehr des Wolfs in den Kanton Glarus kommt es zu Schäden an Nutztieren. Kantonales Recht verweist bei Entschädigungen auf die Regeln des Bundes, wonach Bund und Kantone gemeinsam für Schäden aufkommen. Eine Abgeltung erfolgt nur, wenn der Schaden nachweislich durch einen Wolf verursacht wurde. Tierhalter reagierten oft mit Unverständnis auf abgelehnte Entschädigungen, wenn die Ursache nicht klar als Wolfsriss bestätigt werden konnte – insbesondere bei vermissten Tieren. Der Memorialsantrag verlangt eine Entschädigung nicht nur, wenn ein Schaden nachweislich durch ein Grossraubtier verursacht wurde, sondern auch dann, wenn ein Grossraubtier aufgrund von Indizien mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verursacher infrage kommt. Zudem soll die Beweislast gelockert werden.
Anpassungen am Jagdgesetz
Die Forderungen sollen durch Änderungen des kantonalen Jagdgesetzes und der Wildschadenverordnung umgesetzt werden. Zusätzlich zu den bundesrechtlichen Entschädigungen bei nachgewiesenen Schäden durch Grossraubtiere spricht der Kanton künftig eigene Entschädigungen aus. Neu soll der Kanton 80 Prozent des Werts eines Nutztieres übernehmen, wenn der Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf ein Grossraubtier zurückzuführen ist und der Herdenschutz sachgemäss umgesetzt wurde. Bei Schafen und Ziegen auf der Alp gilt zusätzlich eine Bagatellgrenze. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet eine neue Kommission aus fünf Fachpersonen. An den Entschädigungen bei eindeutigen Schäden durch Grossraubtiere ändert sich nichts. Die neu zu bezahlenden Schäden werden ausschliesslich durch den Kanton finanziert, ohne Bundesbeteiligung.
Finanzierung neu geregelt
Der Memorialsantrag wird auch genutzt, um die bisherige Finanzierung des Kantonsanteils neu zu ordnen. Künftig wird zwischen Schäden durch jagdbare Tiere (z. B. Hirsche) und solchen durch geschützte Arten (z. B. Wolf) unterschieden. Schäden durch jagdbare Tierarten werden wie bisher über den Wildschadenfonds bezahlt. Die Regelung zur Finanzierung des Fonds soll angepasst werden, damit genügend Geld zur Verfügung steht. Schäden, die nachweislich durch geschützte Arten verursacht wurden oder bei denen der Verdacht mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Grossraubtier fällt, sollen über das ordentliche Budget des Kantons bezahlt werden.
Durch die zusätzlichen Entschädigungen entstehen jährlich Mehrkosten von durchschnittlich bis zu 25 000 Franken. Der Regierungsrat beantragt die Änderungen im kantonalen Jagdgesetz und in der Wildschadenverordnung, um den Memorialsantrag direkt umzusetzen. Die Bevölkerung soll an der Landsgemeinde 2026 darüber abstimmen können.




