Im Kanton Glarus müssen reiche Ausländer ohne Erwerbseinkommen in der Schweiz nicht die regulären Steuern zahlen, die sonst für alle gelten, sondern werden sogenannt «nach Aufwand» besteuert. Was verbirgt sich hinter diesem Amtsdeutsch? Besteuerung nach Aufwand heisst, dass in der Regel der fünf- bis siebenfache Miet- oder Hauswert als steuerbares Einkommen angerechnet wird, was zu einer sehr tiefen Steuerbelastung für ein prall gefülltes Portemonnaie führt. Die Steuerbehörde macht also hinter verschlossenen Türen einen Deal mit den Pauschalbesteuerten, ohne dass die Öffentlichkeit die genauen Berechnungsgrundlagen erfährt. Nur so viel ist zu erfahren: Letztes Jahr gab es die Extrawurst für fünf Pauschalbesteuerte im Kanton, die insgesamt rund 450 000 Franken Steuern zahlten, Peanuts im Vergleich zum Steuertotal von 115 Millionen Franken. Bei einer Abschaffung ist also keine negative Entwicklung des Kantonsbudgets zu befürchten, wie das Zürcher Beispiel ebenfalls verdeutlicht. Schlussendlich sind sogar Mehreinnahmen denkbar, falls auch nur einer der Pauschalbesteuerten sich bereit erklärt, die vollen Steuern zu zahlen, so wie es alle tun.
Glarner öV – Halbstundentakt und sichergestellte Verbindungen (§ 8):
Der erste Zwillingsmemorialsantrag fordert grundsätzlich einen integralen Halbstundentakt für das gesamte Kantonsgebiet mit zufriedenstellenden Anschlüssen in Ziegelbrücke. Menschen sind Gewohnheitstiere, so benutzt man die Bahn eher, wenn zu jeder halben Stunde ein Zug fährt. Aber nicht nur für die Bahn, sondern auch für den Bus soll dies gelten, damit die Zubringerfunktion desselben für die Bahn zufriedenstellend gewährleistet ist. Zudem wird nicht nur eine Verbesserung, sondern eine Sicherstellung der Anschlüsse an ausserkantonale zentrale Orte gefordert. All dies erhöht die Attraktivität des öV und dadurch des ganzen Kantons Glarus, was von ökologischer wie wirtschaftlicher Bedeutung für das Glarnerland ist. Zwar sind die wesentlichen Punkte schon im kantonalen Richtplan aufgeführt, bis jetzt sind sie aber leider nur Worthülsen geblieben. Deshalb fordert dieser Memorialsantrag eine entsprechende Ergänzung des öV-Gesetzes, damit Regierungsrat und Landrat endlich aktiv werden. Die Jungen Grünen sagen deshalb überzeugt Ja zu diesem Antrag.
Glarner öV-Fonds (§ 9):
Der zweite Zwillingsantrag zum öV fordert einen Fonds, der jährlich mit vier Millionen Franken (durch LSVA, geografisch-topografischen Lastenausgleich des Bundes, Kanton) gespeist werden soll, damit die Mittel für die Verbesserung des öV auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Bis anhin wurde nämlich im Landrat jeder Fortschritt verbaut und der Regierungsrat hat nur Pläne im Konjunktiv geschmiedet. Deshalb wurde auch zu diesem Antrag die Ja-Parole beschlossen.
ökologischere Motorfahrzeugsteuer (§ 13):
Die Grüne Landratsfraktion setzte sich für eine ökologischere Autosteuer ein. Als Resultat legt der Landrat der Landsgemeinde nun eine Gesetzesänderung vor, die zwar kein grosser Sprung darstellt, aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung ist. Konkret werden energieeffiziente Autos für maximal drei Jahre ganz oder teilweise von der Autosteuer befreit. Der Steuerausfall wird durch einen Steueraufschlag für besonders ineffiziente Neuwagen finanziert. Dieses Bonus-Malus-System lässt sich also ohne Belastung der kantonalen Finanzen einführen. Die Energieeffizienz wird von den Energieetiketten (A bis G) des Bundes abgeleitet. Leider wird zur Ermittlung der Effizienz weiterhin der Hubraum und nicht beispielsweise der CO2-Ausstoss genommen, was ökologisch sinnvoller wäre. Wichtig zu bemerken ist, dass die Regelung nur für PWs, und zwar für Neuwagen, gelten wird. Die Jungen Grünen empfehlen den Antrag zur Annahme.
