Aktive Mitwirkung der Bevölkerung
Im Rahmen der Mitwirkungsauflage haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt, ihre Anliegen in persönlichen Gesprächen, telefonisch oder per E-Mail vorzutragen. Martin Baumgartner, Departementsvorsteher Hochbau und Liegenschaften, betont: «Die rege Teilnahme an der Mitwirkung unterstreicht das grosse Interesse an einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung und Gestaltung der Gemeinde Glarus Süd.»
Die eingereichten Anträge umfassten eine grosse Bandbreite an Themen, wobei auch sehr komplexe Fragestellungen vorgebracht wurden. Insbesondere in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist gingen zahlreiche Anträge ein, weshalb es zu einer leichten Verzögerung beim Versand der Eingangsbestätigungen kam.
Weiteres Vorgehen
Im März 2025 wird der Gemeinderat mit der thematischen Vorauswertung der eingegangenen Anträge beginnen. In diesem Rahmen werden zentrale Themen identifiziert und zuhanden der weiteren Bearbeitung behandelt. Bis Ende April 2025 sollte auch die kantonale Vorprüfung vorliegen.
Ab Mai 2025 erfolgt eine detaillierte Prüfung aller Anträge unter Berücksichtigung der übergeordneten raumplanerischen Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG), das kantonale Raumentwicklungs- und Baugesetz (RBG) sowie die Vorgaben des kantonalen Richtplans. Weiter massgebend zur Behandlung der Anträge aus der Mitwirkung sind auch die Rückmeldungen aus der kantonalen Vorprüfung zur Gesamtrevision Nutzungsplanung.
Über die Berücksichtigung der eingereichten Anträge werden die Antragsteller schriftlich informiert.
Danksagung
Im Hinblick auf die bevorstehende öffentliche Auflage gemäss Art. 25 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) bedankt sich der Gemeinderat Glarus Süd bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für die rege Mitwirkung und das grosse Interesse sowie allen beteiligten Mitarbeitenden für ihren grossen Einsatz. Dieses Engagement ist ein wesentlicher Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Vorlage, mit dem Ziel, die Nutzungsplanung noch besser auf die Bedürfnisse der Gemeinde abzustimmen.