Abschluss Mitwirkungsverfahren Nutzungsplanung – erster Zwischenbericht

Am 30. Juni 2016 endete das Mitwirkungsverfahren zu den Entwürfen des Nutzungsplans sowie des zukünftigen Baureglements der Gemeinde Glarus Nord. Etwa 200 Personen, Gruppierungen und Verbände haben zu verschiedenen Punkten der Nutzungsplanung und des Baureglements rund 400 Eingaben gemacht.



Am 30. Juni 2016 endete das Mitwirkungsverfahren zu den Entwürfen des Nutzungsplans sowie des zukünftigen Baureglements der Gemeinde Glarus Nord.
Am 30. Juni 2016 endete das Mitwirkungsverfahren zu den Entwürfen des Nutzungsplans sowie des zukünftigen Baureglements der Gemeinde Glarus Nord.

Die Gemeinde verfolgte mit dem Mitwirkungsverfahren das Ziel, die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Glarus Nord frühzeitig zu informieren, aufzuklären und in den weiteren Prozess der Nutzungsplanung einzubeziehen. Dazu waren in den Räumlichkeiten des Gemeindehauses Näfels die einzelnen Pläne einsehbar. Ebenso lagen der Entwurf des Baureglements und weiterführende Informationen zu wichtigen Themen auf. Während drei Tagen in der Woche stellte die Gemeinde zudem Fachpersonen zur Verfügung, welche die Unterlagen erläuterten und Fragen beantworteten.

Bauzonen im Zentrum des öffentlichen Interesses


Vor allem die zukünftige Ausgestaltung der Bauzonen stand während des Mitwirkungsverfahrens im Zentrum des Interesses. Namentlich die Etappierung von Bauland sowie die Gesetzesbestimmung zur Baulandverfügbarkeit im Entwurf des Baureglements.

Die Gemeinde Glarus Nord ist mit der Nutzungsplanung verpflichtet, den Anforderungen des am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) nachzukommen. Die Bestimmungen des RPG sehen eine Beschränkung der Bauzonen vor, während die aktuell noch geltenden Zonenpläne der alten Gemeinden über zu viel Bauland verfügen. Die aktuelle Zonenplanung stellt die Gemeinde Glarus Nord daher vor grosse Herausforderungen.

Mit der Etappierung von Bauland und der Gesetzesbestimmung zur Sicherung der Baulandverfügbarkeit möchte die Gemeinde die Grundeigentümer vor den scharfen Bestimmungen des RPG schützen, zumal die Gemeinde dadurch vermeiden möchte, dass viele Hektaren Wohnbauland ausgezont werden müssen.

Weiteres Vorgehen


Gegenwärtig erfasst die Gemeinde die Eingaben. Im Anschluss werden diese ausgewertet und bei der Bereinigung der Vorlage soweit möglich, berücksichtigt. Bis Ende August wird die Vorprüfung des Departements Bau und Umwelt erwartet, die bei der Bereinigung der Vorlage ebenfalls zu berücksichtigen ist. Ziel ist es, den Zonenplan und das Baureglement im Spätherbst 2016 für die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit freizugeben.