Dabei stützte er sich auf ein DNA-Gutachten des Institutes für Rechtsmedizin, wonach kein realistischer Zweifel darüber besteht, dass es sich bei den menschlichen Überresten, welche im Explosionsschutt gefunden worden waren, um den Hauseigentümer handelt. Die Indizien, welche die Untersuchung erbracht hatte, sprachen im Übrigen klar dafür, dass dieser sich selber – in suizidaler Absicht – in die Luft gesprengt hatte.
Barbara Hutzenlaub & Coco Chantal – die Sprechstunde der besonderen Art



