Medienmitteilung: Abschottung verletzt internationales Handelsrecht

Die «Fair-Food-Initiative» und die Initiative für «Ernährungssouveränität», über welche die Schweizerinnen und Schweizer am 23. September abstimmen, versprechen eine sozialere und ökologischere Landwirtschaft. Sie versprechen uns regionale und gesunde Produkte, die von kleinen, malerischen Bauernhöfen in der Schweiz stammen. Das zumindest ist die Vorstellung der Initianten der beiden Volksbegehren.



Medienmitteilung der Glarner Handelskammer
Medienmitteilung der Glarner Handelskammer

Um ihre Ziele zu erreichen, schrecken die Initianten vor drastischen Massnahmen nicht zurück. Namentlich bedienen sie sich an einer ganzen Anzahl an protektionistischen Werkzeugen, um ihrem Ansinnen zum Durchbruch zu verhelfen. So sollen für ausländische Lebensmittelprodukte aus der Landwirtschaft die gleichen Standards bezüglich Tierwohl, Umwelt und Arbeitnehmer gelten, wie sie Produzenten in der Schweiz zu befolgen haben. Auch die Einführung von neuen Zöllen sehen die Urheber der Initianten vor. Damit verletzen die beiden Agrar-Initiativen internationales Handelsrecht und führen so zu neuen Handelshemmnissen. Damit nehmen die Initianten für ihre Vision einer sozial-ökologischen Landwirtschaft die gesamte Schweizer Wirtschaft in Geisselhaft.

Insbesondere für die Schweizer Exportindustrie wären die Annahme der beiden Agrar-Initiativen und die daraus entstehenden internationalen Handelsstreitigkeiten verheerend. Hinlänglich bekannt ist, dass die Schweizer Wirtschaft fast jeden zweiten Franken im Ausland verdient. Verantwortlich dafür sind die Spitzenprodukte unserer Exportwirtschaft, die rund um den Globus grossen Anklang finden. Führen neue Zölle zu einer Verteuerung dieser Produkte, dann leidet die Schweizer Exportindustrie. Die Schweizer Exportunternehmen wären so gezwungen, ihre Fertigung ins Ausland zu verlegen, um weiterhin konkurrenzfähig produzieren und exportieren zu können. Das bliebe nicht ohne Konsequenzen und hätte negative Auswirkungen auf die Arbeitsplätze und damit auf den Wohlstand aller Schweizerinnen und Schweizer.

Dieser Meinung ist auch der Bundesrat. Er kritisiert ganz klar, dass die beiden Agrar-Initiativen internationalen Verpflichtungen zuwiderlaufen und sie den hauswirtschaftlichen Handlungsspielraum der Schweiz einschränken. Damit wird klar, dass die Landesregierung beide Agrar-Vorlagen für eine grosse Gefahr für den Aussenhandel und die Schweizer Exportwirtschaft hält.

Gerade die Schweiz, die ein sehr kleines Land und international stark vernetzt ist, kann sich Handelsstreitigkeiten nicht leisten. Sie ist zwingend auf ein funktionierendes internationales Handelsrecht angewiesen, das auch kleinere Länder schützt. Die Schweiz ist nicht Amerika. Wenn Amerika auf Abschottung macht, wie aktuell Präsident Trump, dann können sie eine riesige Verhandlungsmacht in die Waagschale werfen. Die Schweiz kann das schlicht nicht. Unser Land ist auf Freihandel mit klaren, fairen und für alle geltenden Regeln angewiesen. Es zeugt nicht gerade von Intelligenz, genau jene Regeln mutwillig zu brechen, von denen man selber als kleines, exportorientiertes Land am meisten profitiert.