Abschussbewilligung für einen Einzelwolf erteilt

Der Kanton Glarus bewilligt den Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfs aufgrund der erheblichen Schäden an Nutztieren. Die gesetzlich vorgegebene Grenze an Schäden bei geschützten Tieren ist erreicht.



Medienmitteilung Departement Bau und Umwelt (zvg)
Medienmitteilung Departement Bau und Umwelt (zvg)

Gestützt auf die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel kann der Kanton eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe erteilen, wenn diese erheblichen Schäden angerichtet haben. Ein erheblicher Schaden liegt vor, wenn mindestens 10 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet worden sind, nachdem bereits früher Schäden durch Wölfe verzeichnet worden sind.

In den letzten Monaten wurden im Streifgebiet des Einzelwolfs in den Regionen Krauchtal, Kerenzerberg und Mürtschental 13 Schafe und 2 Ziegen aus geschützten oder nicht zumutbar schützbaren Situationen durch den Wolf gerissen. Vier weitere Tiere wurden durch Wolfsangriffe verletzt und ein weiteres Tier wird vermisst.

Aus diesen Gründen verfügt der Vorsteher des Departements Bau- und Umwelt Kaspar Becker den Abschuss des einzelnen Wolfs. Die Abschussbewilligung ist ab 1. August für 60 Tage gültig bzw. solange Nutztiere im Abschussperimeter gesömmert werden. Der Abschuss wird durch die Wildhut ausgeführt. Die mögliche Regulation des Wolfsrudels Kärpf ist von dieser Abschussbewilligung nicht betroffen.