Im Jahr 2021 reichten die Landräte Samuel Zingg, Thomas Kistler und Franz Landolt eine Motion ein, um die Abwasser-Grundgebühr im Kanton Glarus anzupassen. Sie forderten eine Gesetzesänderung, wonach die «zonengewichteten Grundstücksflächen» nicht mehr als Bemessungsgrundlage für die Abwasser-Grundgebühr verwendet werden sollen. Nach der Überweisung der Motion wurde die kantonale Gewässerschutzverordnung entsprechend angepasst. Der Landrat genehmigte diese Änderungen am 26. April 2023.
Zukünftig wird die Abwassergebühr verursachergerecht berechnet, was eine Anpassung der Abwasserreglemente in den Gemeinden erfordert. Die Umstellung auf neue Tarifmodelle ist zeitaufwändig und erfordert eine Neudefinition aller relevanten Parameter. Während Glarus Nord bereits ein neues System eingeführt hat, verwenden Glarus und Glarus Süd noch das alte System mit gewichteten Grundstücksflächen.
Den Gemeinden wird bis zum 1. Januar 2027 Zeit gegeben, ihre Reglemente anzupassen. Diese müssen von der Gemeindeversammlung und dem Departement Bau und Umwelt genehmigt werden. Der Regierungsrat setzt die Änderungen der Verordnung zum Gewässerschutzgesetz am 1. Januar 2027 in Kraft.