Abwassergebühren: Verordnung soll geändert werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einer Verordnungsänderung zu den Abwassergebühren zuzustimmen und eine entsprechende Motion als erledigt abzuschreiben.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Im Sommer 2021 reichten Landrat Samuel Zingg und Mitunterzeichnende die Motion «Zeitgemässe Abwassergebühren» ein. Sie forderten eine Gesetzesänderung, wonach die «zonengewichteten Grundstücksflächen» nicht mehr als Bemessungsgrundlage für die Abwasser-Grundgebühr verwendet werden sollen. Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen (Medienmitteilung vom 24. November 2021), in der Folge überwies der Landrat die Motion am 23. Februar 2022. Die nun vorliegende Verordnungsänderung wird dem Landrat zur Zustimmung empfohlen, die Motion Zingg soll damit als erledigt abgeschrieben werden. 

Auswirkungen

Künftig dürfen für die Bemessung der Abwassergebühr keine zonengewichteten Grundstücksflächen mehr berücksichtigt werden. Es muss ein Modell gewählt werden, das durch den Preisüberwacher oder den Fachverband (VSA) gutgeheissen wird. Innerhalb dieses Rahmens sind die Gemeinden frei in der Wahl ihres Systems. Die Änderung der Gewässerschutzverordnung verursacht auf Kantonsebene keine bedeutenden finanziellen und personellen Auswirkungen. Sie wirkt sich aber auf die Gemeinden aus, indem Änderungen in den Bemessungsgrundlagen jeweils einen administrativen Aufwand hervorrufen.