Mit einer Änderung des Beschlusses über die Pauschalierung von Berufsauslagen bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit und Gewinnungskosten bei Nebenerwerbstätigkeit per 1. Januar 2009 werden die entsprechenden Abzüge erhöht:
Fahrkosten privater Fahrzeuge
Die Pauschalansätze für Fahrräder, Motorfahrräder sowie für Motorräder bleiben zwar unverändert, jedoch wird die Unterscheidung nach Hubraum aufgehoben. Die Kategorien werden neu wie folgt unterteilt:
- Fahrräder, Motorfahrräder und Motorräder mit gelbem Kontrollschild Fr. 700/Jahr
- Motorräder mit weissem Kontrollschild Fr. -.40/km
- Der Abzug für Autos wird aufgrund der gestiegenen Treibstoffpreise von bisher 65 auf neu 70 Rappen pro Fahrkilometer erhöht.
Übrige Berufskosten
Die Pauschale für übrige Berufskosten beträgt wie bisher 3 Prozent des Nettolohns. Das Minimum wird ab 2009 auf Fr. 2'000 und das Maximum auf Fr. 4'000 angehoben.
Das Skonto für Steuervorauszahlungen wird - wie im Vorjahr - per 1. Januar 2009 auf 0,5 Prozent festgelegt. Unter Berücksichtigung der Fälligkeiten und des Verfalltages entspricht ein Skonto von 0,5 Prozent einem Jahreszins von 2 Prozent. Die Zinsen für Nachzahlungen, verspätete Zahlungen sowie für Rückzahlungen betragen 2 Prozent zu Gunsten und zu Lasten des Steuerpflichtige, die Verzugszinsen 5 Prozent. Auf die Berechnung von Zinsen unter 20 Franken wird verzichtet. Die Gebühr für zweite Mahnungen für definitiv veranlagte Steuern wird auf 50 Franken festgelegt.