Achtsamkeit für den weissen Stock

Der Aktionstag zum weltweiten «Tag des Weissen Stockes» (15. Oktober) wird im Kanton Glarus zusätzlich jeweils auch noch mit einer Sensibilisierungskampagne begleitet. Das Resultat der diesjährigen Aktion lässt sich durchaus sehen, trotzdem steht noch viel Aufklärungsarbeit an.



Korrekt verhalten, weil der Weisse Stock immer Vortritt hat! (Bilder: willi baumgartner)
Korrekt verhalten, weil der Weisse Stock immer Vortritt hat! (Bilder: willi baumgartner)

Es gibt hierzulande knapp 400 000 sehbehinderte und davon über 50 000 ganz blinde Menschen. Nur wenige haben einen Blindenführhund an der Seite, wenn sie selbstständig unterwegs sind. Was aber viele in der Hand halten, um sicher und orientiert von einem Ort zum anderen zu gelangen, ist der Weisse Stock. Dieser Stock ist auch ein Erkennungsmerkmal und zeigt allen anderen, dass hier ein Mensch mit einer Seheinschränkung unterwegs ist, der möglicherweise nicht so schnell auf die Umwelt reagieren und ausweichen kann.

Das wachsende Gesellschaftsphänomen «Unachtsamkeit» in der Öffentlichkeit kann für sehbehinderte und blinde Menschen, die selbstständig mit dem Weissen Stock unterwegs sind, mitunter gefährlich sein. Sowohl Betroffene als auch Fachpersonen sind sich einig: Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit wird immer wichtiger, damit durch Wissen ein Verständnis für die besonderen Bedingungen von blinden und sehbehinderten Mitmenschen entsteht!

Der Weisse Stock hat immer Vortritt im Verkehr

Der Weisse Stock ist ein wichtiges Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Personen. Er dient ihnen zur gefahrlosen Fortbewegung und Orientierung, zeigt den Mitmenschen aber auch, dass die Person eine Sehbeeinträchtigung hat. Der Weisse Stock bietet den Betroffenen einen rechtlichen Schutz. Er ist ein offizielles Verkehrsschutzzeichen mit Vortrittsrecht beim Überqueren der Strasse. Art. 6 Absatz 4 der Verkehrsregelverordnung VRV: «Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des Weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.» Wenn man also das Vortrittsrecht beim Überqueren einer Strasse eines Menschen mit Weissem Stock nicht beachtet, dann droht ein Strafverfahren mit Gerichtsverhandlung.

Steter Tropfen höhlt den Stein

Gemeinsam mit betroffenen Personen, mit Unterstützung der Kantonspolizei Glarus und in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Blindenbund, Regionalgruppe Zürich, fand auf der Schwimmbadstrasse in Netstal (Übergang Sommerweg), auch dieses Jahr wiederum eine Aktion statt, welche auf das essentielle Schutzzeichen der Blinden, den Weissen Stock, aufmerksam machte.

Die Bilanz gegenüber dem Vorjahr fällt dieses Mal hocherfreulich und sehr positiv aus, hielten doch rund 85% (Vorjahr knapp 50%) der Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Velo- und Motorradfahrer) an. Wer die Sehbehinderten/Blinden am Strassenrand ignorierte und einfach weitergefahren ist, musste sich dann spätestens bei Polizist Markus Fritschi, Gfr mbA (Fachdienst Verkehr/Verkehrsinstruktion) rechtfertigen. «Einige Ausreden» waren wirklich zum Schmunzeln», so das Resümee des umsichtigen Hüters des Gesetzes. «Vor allem derjenige Verkehrsteilnehmer, der den Weissen Stock für ein Messer gehalten hat». Sie wurden über das korrekte Verhalten informiert, verbunden mit der Bitte, das Ganze breiträumig zu streuen.

Wer hingegen angehalten und geduldig abgewartet hatte, bis die Passanten die Strasse vollständig überquert hatten, erhielt vom Blindenbund ein kleines Dankeschön in Form eines Kugelschreibers samt Infos zum Thema.

Auf den Lorbeeren will man nicht ausruhen und darum ist, wenn irgendwie möglich, auch im nächsten Jahr wieder eine solche Sensibilisierungskampagne angedacht.