Ad-hoc-Mitteilung der Glarner Kantonalbank

Darlehensgeberinnen wandeln Darlehen über 40 Millionen Franken in 2 Millionen Namenaktien.



Ad-hoc-Mitteilung der GLKB (zvg)
Ad-hoc-Mitteilung der GLKB (zvg)

Im Jahr 2011 haben acht Kantonalbanken der Glarner Kantonalbank (GLKB) nachrangige Wandeldarlehen in der Höhe von 40 Millionen Franken gewährt, welche in Namenaktien der GLKB wandelbar sind. Sämtliche Darlehensgeberinnen haben am 30. November 2021 ihre Wandelrechte ausgeübt. Insgesamt werden dadurch 2 Millionen neue Namenaktien zu einem Ausübungspreis von 17,67 Franken geschaffen. Der Restbetrag der Darlehen wird in bar zurückbezahlt. Die Schaffung der neuen Namenaktien aus dem bedingten Kapital der GLKB erfolgt am 28. Dezember 2021. Die bezogenen Namenaktien sind für das Geschäftsjahr 2021 nicht dividendenberechtigt.

Gleichzeitig haben die acht Darlehensgeberinnen am 30. November 2021 eine Lock-up-Vereinbarung mit der GLKB abgeschlossen. Darin verpflichten sie sich, die ihnen übertragenen Namenaktien nicht zu veräussern bis die GLKB die Dividende für das Geschäftsjahr 2021 ausgeschüttet hat sowie allfällige Verkaufsbemühungen bezüglich der neuen Namenaktien bis zum 31. Dezember 2023 zu koordinieren.

Nach Ausübung der Wandelrechte erhöht sich das Aktienkapital der Glarner Kantonalbank um 20 Millionen Franken auf 135 Millionen Franken, aufgeteilt auf 13,5 Millionen Aktien. Der Anteil des Hauptaktionärs (Kanton Glarus) reduziert sich von heute 68,26 Prozent auf neu 58,15 Prozent.