Änderung der Pflege- und Betreuungsverordnung geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat will künftig strengere Regeln für Spitex-Organisationen erlassen, die pflegende Angehörige beschäftigen. Der entsprechende Verordnungsentwurf soll dafür die Rechtsgrundlage schaffen und geht nun in die Vernehmlassung. Dazu beantwortet der Regierungsrat ausserdem eine entsprechende Interpellation.



Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind eine wichtige Unterstützung für die Pflege zu Hause • (Foto: iStock)
Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind eine wichtige Unterstützung für die Pflege zu Hause • (Foto: iStock)

Wenn Angehörige ihre Familienmitglieder zu Hause pflegen, werden Spital- und Heimeintritte verzögert oder vermieden, und professionelle Pflege wird entlastet. Früher war diese Pflege meist unentgeltlich. Seit 2019 werden die pflegenden Angehörigen in solchen Fällen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und vom Kanton bezahlt. Um abrechnen zu können, müssen sie sich bei einer Spitex-Organisation anstellen lassen.

Diese Praxis führte in den letzten Jahren zu einem starken Wachstum von privaten Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige einstellen. Diese erhalten für eine Pflegestunde üblicherweise zwischen 30 und 40 Franken als Lohn ausbezahlt. Die Spitex-Organisationen erhalten für ihren Aufwand über 90 Franken pro Stunde und erzielen dabei hohe Gewinne. Die Kosten tragen die Krankenpflegeversicherung sowie der Kanton.

Einsparungen und faire Entschädigung

Mit einer Änderung der Pflege- und Betreuungsverordnung sollen deshalb ein separater Tarif und spezifische Qualitätsvorgaben für Pflegeleistungen eingeführt werden, die durch pflegende Angehörige erbracht werden. Der neue Tarif führt zu Einsparungen von schätzungsweise 825 000 Franken zugunsten des Kantons und der Patientinnen und Patienten, ermöglicht aber weiterhin eine faire Entschädigung für pflegende Angehörige.

Der Regierungsrat schickt die Vorlage dazu in die Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 31. Oktober 2025. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.

Interpellation «Ambulante Langzeitpflege – Kosten der pflegenden Angehörigen» beantwortet

In ihrer am 17. Juni 2025 eingereichten Interpellation «Ambulante Langzeitpflege – Kosten der pflegenden Angehörigen» stellte die SVP-Fraktion Fragen zu den Kosten von Spitex-Organisationen, die sich auf pflegende Angehörige spezialisieren. In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass pflegende Angehörige oft Löhne erhalten, die über dem Niveau ausgebildeten Pflegepersonals liegen, und dass die Spitex-Organisationen hohe Gewinne erzielen. Der Regierungsrat beabsichtigt deshalb, für das Jahr 2026 einen separaten Tarif und spezifische Qualitätsvorgaben einzuführen (siehe Artikel oben). Die Interpellation sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.