Durch eine Anpassung der Schulordnung wird die notwendige Rechtsgrundlage dafür geschaffen.
Eine weitere Anpassung der Schulordnung betrifft die Kompetenz zur Anstellung der Schulleiterinnen oder Schulleitern. Gegenwärtig sind in diesem Punkt die Schulordnung und die Personalordnung widersprüchlich. Durch eine Anpassung in der Schulordnung soll dieser Widerspruch beseitigt und die Kompetenz zur Anstellung von Schulleiterinnen oder Schulleitern gemäss den Zielen der Teilrevision des Personalrechts im Jahre 2016 umfassend sowie einheitlich geregelt werden.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020, die entsprechenden Anpassungen in der Schulordnung zu genehmigen.