Änderung der Verordnung über die Aufnahme in die Kantonsschule

Die Verordnung über die Aufnahme in die Kantonsschule wird gemäss Beschluss des Kantonsschulrates mit Wirkung ab 1. Oktober 2016 angepasst.



Kantonsschule Glarus. (Bild: j.huber)
Kantonsschule Glarus. (Bild: j.huber)

Ziel der Anpassungen ist es, die Aufnahmebedingungen fürs Gymnasium und für die Fachmittelschule klarer zu regeln. Die Aufnahmebedingungen werden nicht erleichtert, sondern vielmehr verdeutlicht und geschärft. Insbesondere werden die Bedingungen für den Übertritt ins Gymnasium aus der Primar- und Sekundarschule aufeinander abgestimmt und vereinheitlicht. Neu ist für den Übertritt ins Gymnasium nebst der Aufnahmeprüfung nur noch die Fachleistung, aber nicht mehr die Beurteilung von Arbeitsverhalten und Schülerpersönlichkeit, massgebend. Für den Übertritt in die Fachmittelschule sind die beiden letzten Kriterien nach wie vor mitentscheidend.

Daneben werden die zählenden bzw. die zu prüfenden Fächer geklärt und der gängigen Praxis angepasst. Auf die Nennung der zu zählender Fächer in der Verordnung wird verzichtet, damit diese rasch in Wegleitungen neuen Lehrplänen angepasst werden können. Als Grundsatz wird jedoch fixiert, dass nur diejenigen Fächer der abgebenden Stufe zählen, welche auch am Gymnasium bzw. der Fachmittelschule promotionswirksam sind. Konkret wird für die Aufnahme ins Gymnasium die Sportnote nicht mehr berücksichtigt. Schliesslich wird auch die Prüfungsgebühr neu geregelt.