Änderung des Publikationsgesetzes

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Änderung des Publikationsgesetzes der Landsgemeinde zur Annahme zu unterbreiten.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 13. November (Bild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 13. November (Bild: e.huber)

Ausgangslage

Die Bedeutung des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auch für die öffentlichen Verwaltungen hat es eine zentrale Stellung erlangt. Mit Erlass des Publikationsgesetzes beschloss die Landsgemeinde 2014 bezüglich der Veröffentlichung des Rechtsstoffes einen Primatwechsel, weg von der gedruckten hin zur elektronischen Fassung. Auf die Herausgabe der kantonalen Gesetzessammlung in gedruckter Form wird seither verzichtet. Der Primatwechsel soll nun auch für das Amtsblatt des Kantons Glarus erfolgen.

In den Kantonen Graubünden (2016), Zürich (2018) sowie im Fürstentum Liechtenstein (2003) wurde das digitale Amtsblatt unter ganzem oder teilweisem Verzicht auf eine gedruckte Ausgabe bereits eingeführt. In den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Aargau und St. Gallen steht das digitale Amtsblatt vor der Einführung. Weitere Kantone sind daran, die technischen Möglichkeiten sowie den Anpassungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen abzuklären (AR, OW, SO, UR). Einzig der Kanton Schwyz verzichtete bis jetzt darauf.

Inhalt der Änderung

Mit der nun vorgeschlagenen Änderung wird der Vorrang der elektronischen Publikation auch für das Amtsblatt gesetzlich verankert. Eine gedruckte durch den Kanton herausgegebene Ausgabe ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Der Regierungsrat wird den Printmedien des Kantons jedoch weiterhin die Daten für die Herausgabe einer gedruckten Version zur Verfügung stellen.

Der Wechsel hin zur digitalen Publikation steht im Einklang mit dem Politischen Entwicklungsplan 2020–2030 und der Legislaturplanung 2019–2022 des Regierungsrates. Das digitale Amtsblatt ermöglicht eine Reihe von technischen Neuerungen, welche den Nutzerinnen und Nutzern den Umgang mit behördlichen Informationen erleichtern. Darüber hinaus trägt es auch den gestiegenen Anforderungen an den Schutz von Personendaten und an einen barrierefreien Zugang zu amtlichen Informationen Rechnung. Der Zugang zu den Bekanntmachungen im Amtsblatt bleibt weiterhin unentgeltlich. Dank elektronisch unterstützter Prozesse und der medienbruchfreien Verwaltung der amtlichen Bekanntmachungen in strukturierter Form sind mit der Einführung einer digitalen Lösung schliesslich auch Kostenersparnisse möglich.

In der Vernehmlassung wurde der Wechsel zum digitalen Amtsblatt mit einer Ausnahme begrüsst. Auch der Vorrang der digitalen vor der gedruckten Version fand Zustimmung. Umstrittener war einzig die Streichung der Verpflichtung zur Herausgabe der gedruckten Version. Vom gänzlichen Absehen einer gedruckten Version über deren Förderung mit Druckbeiträgen bis zur Beibehaltung der Verpflichtung fand sich das ganze Meinungsspektrum wieder. Wie bereits ausgeführt, wird der Regierungsrat den Printmedien die Daten für eine gedruckte Version weiterhin wöchentlich zur Verfügung stellen.

Kosten und Inkrafttreten

Die Änderungen bewirken gegenüber dem geltenden Recht keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten. Für die Anschaffung einer digitalen Amtsblattlösung entstehen je nach Lösung einmalige Kosten von 30 000 bis 180 000 Franken sowie jährlich wiederkehrende Betriebskosten von 15 000 bis 80 000 Franken. Demgegenüber kann ein Grossteil der bisherigen Kosten von jährlich rund 100 000 Franken mit der neuen Lösung eingespart werden, ausser der Kanton würde gezwungen, die Herausgabe einer Papierversion finanziell zu unterstützen. Dank der Rationalisierung, vor allem aber aufgrund der medienbruchfreien Gestaltung und Automatisierung der Prozesse, sind weitere Einsparungen bei der Staatskanzlei möglich. Die Änderungen sollen spätestens bis Mitte 2020 umgesetzt werden.