Anfang 2019 reichten Christian Marti und Mitunterzeichnende die Motion «Anpassung Artikel 51 Absatz 7 Raumentwicklungs- und Baugesetz des Kantons Glarus» ein. Sie fordern darin, das Gesetz so zu ergänzen, dass die Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften bzw. das Vorliegen einer nachbarrechtlichen Abmachung erst bei der Baufreigabe nachgewiesen werden muss. Dies, weil Bauherren mit der heutigen Regelung die Kosten zur Erstellung und Beurkundung eines Dienstbarkeitsvertrags auf sich nehmen müssen, obwohl sie keine Gewissheit haben, ob sie später eine Baubewilligung für ihr Vorhaben erhalten. Der Regierungsrat erachtet das Anliegen der Motionäre als prüfenswert; der Landrat hat die Motion 2019 überwiesen.
Abläufe verbessern
Der Regierungsrat folgt dem Anliegen und schickt nun eine Vorlage dazu in die Vernehmlassung. Die Eintragung der Dienstbarkeit zur Unterschreitung der Grenzabstandsvorschriften soll künftig erst zum Zeitpunkt der Baufreigabe nachgewiesen werden müssen. Es soll aber weiterhin schon zum Zeitpunkt der Baubewilligung die schriftliche Zustimmung des Nachbarn für die Unterschreitung von Grenzabständen vorliegen müssen. Verzichtet wird lediglich darauf, dass die Vereinbarung beurkundet und im Grundbuch eingetragen ist.
Der Regierungsrat schickt die Vorlage bis zum 28. November 2022 in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf Website des Kantons Glarus publiziert.