Änderung im Bewilligungsprozess für temporäre Strassenreklamen im Kanton Glarus

Wer im Glarnerland bisher für beispielsweise ein politisches Amt eine temporäre Strassenreklame aufstellen wollte, stellte seinen Antrag bei der Kantonspolizei. Sie prüfte das Vorhaben und überliess den Glarner Gemeinden den abschliessenden Entscheid.



Medienmitteilung der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus vom 27. Mai 2021 (zvg)
Medienmitteilung der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus vom 27. Mai 2021 (zvg)

Per 1. Juni 2021 ändert dieser Prozess, indem die Gesuche für temporäre Strassenreklamen direkt bei der zuständigen Gemeinde einzureichen sind. Neu arbeitet jede Gemeinde mit vorgegebenen Standorten, welche in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei vordefiniert wurden. Die Antragstellenden finden im Online-Schalter der Gemeinden das Gesuchsformular, wählen die vorgegebenen, nummerierten Standorte aus und reichen es online oder physisch bei der zuständigen Gemeinde ein. Auf dem Gesuchsformular sind zudem wichtige Informationen betreffend der Zulässigkeit von Reklamestandorten aufgeführt. Dieser neue Bewilligungsprozess für temporäre Strassenreklamen soll künftig den Ablauf vereinfachen und beschleunigen.