Der Landrat unterbreitet der Landsgemeinde 2022 eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG). Die Änderung umfasst insbesondere die Einführung einer finanzpolitischen Reserve anstelle der zusätzlichen Abschreibungen sowie den Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode.
Da die Änderung des FHG bereits für das Budget 2023 mit dem Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2024–2026 sowie für die Jahresrechnung 2023 in Kraft treten soll, sind auch die Ausführungsbestimmungen in der Finanzhaushaltverordnung durch den Landrat anzupassen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird zudem das Handbuch «Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2» zu aktualisieren sein. Die Vorlage geht bereits jetzt in die Vernehmlassung, damit sie der Regierungsrat nach Zustimmung der Landsgemeinde zum Gesetz umgehend dem Landrat vorlegen kann.