Änderung Vollzugsverordnung zum Energiefonds

Die Änderung der Vollzugsverordnung über den Energiefonds wird genehmigt und per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Dies entschied der Regierungsrat an seiner Sitzung vom Dienstag.



Die Änderung der Vollzugsverordnung über den Energiefonds wird genehmigt. (Bild:ehuber)
Die Änderung der Vollzugsverordnung über den Energiefonds wird genehmigt. (Bild:ehuber)

Am 1. Januar 2011 traten die Bestimmungen über den Energiefonds in Kraft. Dieser wird rege genutzt. Die budgetierten Förderbeiträge von 730 000 Franken sowie die angestrebte Verteilung von 2/3 für Gebäudesanierungen und 1/3 für die Förderung erneuerbarer Energien dürften ausgeschöpft werden.

Für 2012 sind Korrekturen bei Beitragskategorien und Beitragssätzen notwendig: Die Förderung von Gebäude-Teilsanierungen bis 3000 Franken entfällt. Ab 2012 werden nur noch Gesamtsanierungen pauschal mit 10 000 Franken (Ein- und Zweifamilienhäusern) oder 15 000 Franken (Mehrfamilienhäuser) unterstützt, sofern 240 Prozent der Aussenbauteile (Dach, Wand, Fenster) saniert werden und die Anforderungen des nationalen Gebäudeprogramms erfüllt sind. Förderbeiträge in Glarus Süd bleiben um 25 Prozent erhöht.

– Die Beitragssätze für Minergiebauten werden erhöht, weil die geltenden Ansätze aus dem «harmonisierten Fördermodell» fallen und kein Bundesbeitrag mehr gewährt wird.

– Für Neubauten (Einfamilienhäuser) im Minergiestandard wird ein Pauschalbeitrag von 8000 Franken, für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen ein solcher von 20 Franken pro Quadratmeter Energiebezugsfläche, maximal 16 000 Franken, gewährt. Für spezielle Minergiestandards (Minergie-ECO, P-ECO, P, A-ECO), werden die Grundbeiträge mit Faktoren von 1,25 bis 4 mulipliziert. Die Gebühren für die Zertifizierung übernimmt der Kanton.

– Für Sanierungen von Einfamilienhäusern (inkl. Doppel-EFH) im Minergiestandard wird ein Pauschalbeitrag von 16 000 Franken gewährt, für grössere Bauten (Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen) 40 Franken pro Quadratmeter, maximal 30 000 Franken. Für spezielle Minergiestandards werden diese Grundbeiträge wie bei Neubauten erhöht.

– Im Hinblick auf den Atomausstieg werden zur Förderung der Energieeffizienz bis Ende 2012 der Einbau von Thermostatenventilen und von energieeffizienten Umwälzpumpen von Zentralheizungen mit 50 bzw. 250 Franken unterstützt. Für den Beleuchtungsersatz in Industrie, Gewerbe, Bürobauten und Verkaufslokalen werden 15 Prozent, maximal 10 000 Franken, gewährt. Zudem können neu in Einzelfällen Nutzungsgradverbesserungen bei gewerblich-industriellen Prozessen unterstützt werden.

– Wie in den meisten Kantonen wird aus lufthygienischen Gründen auf die Förderung von kleinen Holzfeuerungen mit einer Leistung von unter 70 kW verzichtet. Die Bestimmung wird ersatzlos gestrichen.