Nach Unregelmässigkeiten bei den Wahlen für die neue Gemeinde Glarus Nord hat ein Bürger zuhanden der Landsgemeinde einen Antrag eingereicht, der verlangt, dass der Stimmrechtsausweis bei allen Abstimmungen an der Urne durch den Stimmberechtigten persönlich zu unterschreiben und abzugeben sei. Der Regierungsrat wollte in seiner Vorlage noch klarer formulieren und die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ganz verbieten. Er hatte bei seinen Untersuchungen über den erwähnten Wahlgang festgestellt, dass von 1803 untersuchten Wahlzetteln bei 321 sich Anhaltspunkte für Mehrfachausfüllungen ergaben.
Die vorberatende Kommission des Landrates wollte aber nicht so weit gehen und schlug vor, dass bei der Stimmabgabe eine Stellvertretung (Botengang) durch stimmberechtigte Familienangehörige oder im gleichen Haushalt wohnende stimmberechtigte Personen nach wie vor zulässig sei. Wahlhilfe dürfe für Behinderte oder Personen, die aus einem andern Grunde dauernd unfähig sind, selbst die notwendigen Handlungen geleistet werden, schlug die Kommission zudem vor. Die Wahlhilfe sei allerdings auf dem Stimmrechtsausweis zu vermerken und durch den Helfer zu unterzeichnen. Der Stimmrechtsausweis sei dann zusammen mit der Erklärung, dass der Stimm- und Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt worden sei, durch die Stimmberechtigten persönlich zu unterzeichnen. Der Glarner Landrat stimmte an seiner Mittwochsitzung diesen vorgeschlagenen Änderungen zu.
Änderungen bei der Motorfahrzeugsteuer
Das Kantonsparlament behandelte zudem eine Motion der Grünen, die gesetzliche Grundlagen für eine Motorfahrzeugsteuer verlangte, die stärker nach ökologischen Gesichtspunkten erhoben werde. Dies geschehe am besten nach den CO2-Ausstoss-Werten. Regierung und vorberatende Kommission wollten aber an der Besteuerung nach Hubraum festhalten. Sie beantragten jedoch dem Regierungsrat die Möglichkeit zu geben, Motorfahrzeuge mit hoher Umweltbelastung mit einem Malus von bis zu 30 Prozent zu belasten. Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoss können im Gegenzug durch die Regierung mit einem Bonus bei der Motorfahrzeugsteuer bedacht werden. Elektrofahrzeuge, welche ausschliesslich mit Elektroenergie betrieben werden, können durch die Regierung ganz oder teilweise von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden.
Obwohl die Anträge von Regierung und Kommission nicht ganz ihren Vorstellungen entsprächen, stimmten die Grünen den Änderungen «zähneknirschend» zu, wie ihr Sprecher Karl Stadler erklärte. Ein Antrag von SVP-Kantonalpräsident Peter Rothlin, das Malus-System zu streichen, wurde klar abgelehnt. Damit würden die Falschen bestraft, nämlich Handwerker, Landwirte und Familien mit vielen Kindern, begründete er seinen Vorstoss.
Barbara Hutzenlaub & Coco Chantal – die Sprechstunde der besonderen Art











