Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen die Kantone mindestens ein Fachgebiet mit einer Höchstzahl von Ärztinnen und Ärzten beschränken. Die Begrenzung betrifft Ärzte, die ambulante Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen möchten. Diese Regelung soll es den Kantonen ermöglichen, eine Überversorgung und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu verhindern.
Allerdings besteht im Kanton Glarus grundsätzlich keine Über-, sondern eine Unterversorgung mit ambulanten ärztlichen Leistungen. Aufgrund der Bundesvorgaben und nach der durchgeführten Vernehmlassung bei den Leistungserbringern, den Versicherern und den Versicherten hat der Regierungsrat nun die Verordnung erlassen. Er lässt vier Facharztrichtungen mit Höchstzahlen der Ärztinnen und Ärzte belegen – konkret Nuklearmedizin, Pathologie, Radio-Onkologie und Strahlentherapie sowie Radiologie.
Die regierungsrätliche Verordnung gilt vom 1. Juli 2023 bis längstens am 30. Juni 2025. Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulassungsbeschränkungen wieder zu überprüfen und neu zu regeln sein.