Aktion - Freiwillige Abgabe von Waffen

Die Kantonspolizei Glarus führt eine Rücknahmeaktion von Waffen durch. Die Aktion hat den Zweck, der Bevölkerung des Kantons Glarus Gelegenheit zu geben, Waffen, Waffenzubehör, Munition, Messer, Soft Air Guns und Imitationswaffen, die niemand mehr will, die einer Person wider Willen zugefallen sind (z.B. durch Erbgang) oder die neu der bundesrechtlichen Waffengesetzgebung unterstehen, fachgerecht, sicher und unentgeltlich zu entsorgen.



Die Waffen werden an den obgenannten Daten durch die Kantonspolizei Glarus entgegen genommen und der Vernichtung zugeführt.
Die Waffen werden an den obgenannten Daten durch die Kantonspolizei Glarus entgegen genommen und der Vernichtung zugeführt.

Die Waffen werden an den obgenannten Daten durch die Kantonspolizei Glarus entgegen genommen und der Vernichtung zugeführt. Es werden auch militärische Waffen entgegen genommen, vorausgesetzt, dass die Waffe dem Wehrmann von der Militärverwaltung zu Eigentum überlassen wurde. Ebenso können andere Waffen, wie Granatwerfer zu Sturmgewehr 90, Maschinengewehre etc., entsorgt werden. Die freiwillige Abgabe der Waffe oder des Waffenbestandteils, entbindet den Besitzer von der Pflicht zur entsprechenden Registrierung oder der Pflicht zur Stellung eines Gesuches um Ausnahmebewilligung. Die Inanspruchnahme der Waffenabgabemöglichkeit ist freiwillig. Die Abgabe der Waffe wird den überbringenden Personen schriftlich bestätigt und die abgegebenen Waffen werden vernichtet. Es besteht für Dritte keine Möglichkeit solche Waffen käuflich zu erwerben. Mit der Einführung der Schengen Richtlinien und der nationalen Revision des Waffengesetzes sind Waffen wie Schweizerische Ordonnanzrepetiergewehre (Infanteriegewehr G 11, Karabiner 11 und 31), welche in der Schweiz für das sportliche und jagdliche Schiessen oder zur Jagd zugelassen sind, Kaninchentöter, einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre und Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern sowie Handrepetiergewehremeldepflichtig, wenn sie von Familienangehörigen oder Drittpersonen stammen (Erbschaft, Schenkung, Kauf etc.). Wurde eine der aufgeführten Waffen in einem Waffengeschäft erworben, oder ist sie von der Militärverwaltung zu Eigentum abgegeben worden, muss sie nicht gemeldet werden. Bei Fragen in diesem Zusammenhang gibt die Kantonspolizei Glarus, Fachdienst Sicherheit gerne Auskunft (Tel. 055/645’66’66). Weitere Informationen sind unter der Homepage des Kantons Glarus (www.gl.ch/Departement Sicherheit und Justiz/Kantonspolizei/Waffen-Sprengstoffe) erhältlich. Dort findet man auch die erforderlichen Formulare.