Aktuelle Informationen zur Umsetzung des Parkierungsreglements

Die Gemeinde Glarus Nord reicht bei der Kantonspolizei Glarus in Kürze die Unterlagen zur öffentlichen Auflage ein. Ebenso stellt die Gemeinde beim Kanton Glarus den Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung von Kontrollen. Rund drei Viertel aller Eingaben der öffentlichen Orientierung arbeitete die Gemeinde in die gegenwärtige Vorlage mit ein.



"Aktuelle Informationen zur Umsetzung des Parkierungsreglements" (Bild: e.huber)
"Aktuelle Informationen zur Umsetzung des Parkierungsreglements" (Bild: e.huber)

Insgesamt 74 Eingaben sind bei der Gemeinde Glarus Nord anlässlich der öffentlichen Orientierung von vergangenem Juni 2019 eingegangen. Diese Eingaben wurden von der Gemeinde im Folgenden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Rund 50 Eingaben konnten bei der Überarbeitung der Vorlage berücksichtigt werden. Nächster Schritt in der Umsetzung ist die öffentliche Auflage der Signalisationen und Markierungen nach den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes. Ausschreibungs- und Einsprachebehörde ist hierbei nicht die Gemeinde Glarus Nord, sondern die Kantonspolizei Glarus. Der Gemeinde obliegt einzig die Eingabe der entsprechenden Unterlagen bei der Kantonspolizei. Die Ausschreibung erfolgt voraussichtlich in einer der kommenden Ausgaben des Amtsblatts. 

Des Weiteren stellte die Gemeinde Glarus Nord beim Kanton Glarus auch den Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung von Kontrollen auf ihrem Gemeindegebiet. Diese Ermächtigung bildet Grundlage, dass das Parkierungsreglement und der Gebührentarif durch die Gemeinde Glarus Nord durchgesetzt werden dürfen. Ziel ist, das Parkierungsreglement in den Talortschaften möglichst per 1. Januar 2020 umzusetzen. Hierbei benötigt man bis Ende Jahr günstiges Wetter, damit die notwendigen Signalisationen angebracht werden können. Sämtliche Informationen zum Parkierungsreglement finden sich auf www.glarus-nord.ch/parkierung.