Alkoholfreie Getränke nicht korrekt angeschrieben

Im Rahmen einer Lebensmittelkontrolle von alkoholfreien Getränken erwiesen sich sämtliche Flüssigkeiten als einwandfrei. Bei sämtlichen regionalen Produkten musste aber die Etikettenbeschriftung bemängelt werden.



Alkoholfreie Getränke sollten nicht nur schön aussehen, sondern auch korrekt beschriftet sein • (Foto: Engel73 / Adobe Stock)
Alkoholfreie Getränke sollten nicht nur schön aussehen, sondern auch korrekt beschriftet sein • (Foto: Engel73 / Adobe Stock)

Im Januar 2022 haben die Lebensmittelkontrolleure des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) in den Kantonen Graubünden und Glarus zwölf heimische und ein importiertes alkoholfreies Getränk überprüft. Kontrolliert wurden Fruchtsirupe, Erfrischungsgetränke und Säfte. Aufgrund der Aufmachung und Deklaration der Getränke muss der Konsument davon ausgehen, dass das Produkt keinen Alkohol enthält. Ob dies auch der Wahrheit entspricht, wurde im Labor des ALT untersucht. Vielen Konsumenten dürfte nicht bewusst sein, dass es gemäss Getränkeverordnung erlaubt ist, ein Getränk mit bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol als «alkoholfrei» zu bezeichnen.

Ausserdem sind im Labor auch mögliche Verunreinigungen durch Schwermetalle wie Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber überprüft worden, für die aus gesundheitlichen Gründen Höchstwerte festgelegt sind.

Etiketten beanstandet

Erfreulicherweise musste aufgrund der Alkohol- und Schwermetalluntersuchungen kein einziges Getränk beanstandet werden. Die Produzenten haben also ihren Herstellungsprozess im Griff.

Anders sah es bei den Etiketten aus. Ausgerechnet das importierte Produkt glänzte mit einer fehlerfreien Deklaration. Sämtliche regionalen Produkte – darunter zwei Glarner Erzeugnisse – mussten wegen fehlerhafter, falscher oder ungenügender Lebensmittelkennzeichnung beanstandet werden. So wurden alle regionalen Hersteller aufgefordert, die Mängel zu beheben und dem ALT zeitnah korrekte Musteretiketten zur abschliessenden Beurteilung zuzustellen.