Altersgrenze soll nochmals geprüft werden

Der Landrat beschäftigte sich an seiner Mittwochsitzung mit Themen in eigener Sache, nämlich der Höchstaltersgrenze für öffentliche Ämter und der Übertragung der Ratsdebatten in Bild und Ton.



Altersgrenze soll nochmals geprüft werden

Die landrätliche Kommission Recht, Sicherheit und Justiz hat eine Motion eingereicht mit dem Begehren, die in der Verfassung verankerte Höchstaltersgrenze von 65 Jahren für Mitglieder des Regierungsrats, der beiden Ständeräte sowie der Gerichtspräsidenten und weiterer Richter auszuarbeiten. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Frage ob ältere Menschen von der Ausübung politischer Ämter ausgeschlossen werden sollen, primär eine politische und keine juristische sei. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Regierungsrat nicht als zwingend, eine Änderung der Kantonsverfassung vorzuschlagen. Er beantragt daher die Motion abzulehnen.

Wählerwille nicht beschneiden

Kommissionspräsident Mathias Zopfi nennt hingegen verschiedene Gründe, die die Altersgrenze nicht rechtfertigen. So wird mit der Höchstaltersgrenze der Wählerwille beschnitten. Die Kommission meint zudem, es bestehe keine Rotations- und Erneuerungsproblematik. Daher wird der Regierungsrat gemäss Motion gebeten eine Vorlage betreffend der sogenannter Altersguillotine auszuarbeiten. Nach längerer Diskussion entscheidet sich der Rat für die Überweisung der Motion.

Liveübertragung aus dem Landrat

Der Landrat behandelt sodann ein Postulat von Pascal Vuichard und Unterzeichnenden, die eine Übertragung der Ratsdebatten beantragen. Sie fordern eine Abklärung, welche Anpassungen notwendig seien, damit die Landratsdebatten künftig via Livestreaming der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Die Regierung unterbreitet eine entsprechende Änderung der Landratsverordnung, welche neu die Beratungen des Rates in Bild und Ton erlaubt. Es wird gewünscht, auf Grossaufnahmen zu verzichten. Ein Antrag, die Debatten nur im Ton zu übermitteln, scheitert.

Der Rat behandelt auch den Tätigkeitsbericht des Regierungsrates und der Gerichte. Verschiedene Fragen zu den einzelnen Departementen und auch zur anwesenden Obergerichtspräsidentin werden gestellt. Der Tätigkeitsbericht 2018 der Geschäftsprüfungskommission GPK wird sodann gutgeheissen.