Am Kantonsspital sind Besuche wieder möglich

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat auf den 10. Juni 2020 eine Lockerung der Besuchseinschränkung in Gesundheitseinrichtungen beschlossen. Gestützt darauf erlaubt das Kantonsspital Glarus (KSGL) seinen Patientinnen und Patienten wieder Besuche zu empfangen. Allerdings sind zum Schutz der Patienten und der Besuchenden Einschränkungen einzuhalten.



Medienmitteilung Kantonsspital Glarus (Bild: e.huber)
Medienmitteilung Kantonsspital Glarus (Bild: e.huber)

Besuche mit Einschränkungen wieder möglich 

Besuche im ganzen Spital sind ab dem Mittwoch, 10. Juni 2020, mit Einschränkungen wieder erlaubt. Patientinnen und Patienten mit einem Aufenthalt von mehr als drei Nächten dürfen nach der dritten Nacht maximal eine Person gleichzeitig zum Besuch empfangen. Besuche sind an jedem Tag möglich, jedoch auf den Zeitraum zwischen 14.00 und 19.00 Uhr beschränkt. 

Schutzkonzept einhalten 

Nach wie vor gilt am KSGL für Patienten und Mitarbeitende im Kontakt mit Patienten eine Maskentragpflicht. Dies gilt natürlich auch für die Besucherinnen und Besucher. Die Verhaltensregeln wie Abstand halten, Körperkontakte vermeiden oder Hände desinfizieren sind weiterhin einzuhalten. 

Die Zutrittskontrolle beim Haupteingang des Spitals sorgt dafür, dass pro Patient nur eine Besucherin oder ein Besucher anwesend ist. Die Patientinnen und Patienten werden in einem Schreiben über die Besuchsregelung informiert. Ebenso werden sie gebeten, die Besuche möglichst selbst zu koordinieren. 

Gut für die Patienten 

Die Lockerung des Besuchsverbotes ist für die Patientinnen und Patienten äusserst wertvoll. Auch wenn noch Einschränkungen gelten und nicht gleichzeitig mehrere Besuchende empfangen werden können, so bedeutet der Schritt für das Wohl der Patienten eine markante Verbesserung. «Krankenbesuche sind ein wichtiger Bestandteil des Heilungsprozesses», ist Markus Hauser, CEO des Kantonsspitals Glarus, überzeugt.