Am Kantonsspital sind Besuche wieder möglich

Das Departement Finanzen und Gesundheit hat aufgrund der epidemiologischen Entwicklung und den fortschreitenden Impfungen die Anordnungen gegenüber Gesundheitseinrichtungen gelockert. Gestützt darauf erlässt das Kantonsspital Glarus (KSGL) eine neue Besucherregelung.



Kantonsspital Glarus (zvg)
Kantonsspital Glarus (zvg)

Nach der intensiven Welle Anfang Jahr mit gleichzeitig mehr als 20 Corona-Patientinnen und Patienten hat sich die Situation in den letzten Wochen deutlich verbessert. In den letzten Wochen waren auf der Corona-Station und auf der Intensivstation weniger als fünf Patienten hospitalisiert. Zudem hat sich die Gefahr eines Ausbruches unter den Mitarbeitenden deutlich reduziert, da mittlerweile 70 Prozent der Mitarbeitenden entweder geimpft oder genesen sind. Diese erfreuliche Entwicklung hat die Taskforce Corona des Spitals veranlasst, verschiedene Massnahmen zu lockern. Trotzdem geht die dringende Bitte an die Bevölkerung, das Spital für Besuche bei Patienten oder in der Cafeteria zu meiden, sofern Symptome für eine Covid-Infektion festgestellt werden.

Maximal zwei Besuchende gleichzeitig

Sämtliche nicht isolierte Patientinnen und Patienten dürfen ab sofort maximal zwei Besuchende gleichzeitig empfangen. Auf der Familienabteilung sind alle Geschwister des Neugeborenen plus eine erwachsene Person erlaubt. Besuche sind an jedem Tag möglich, jedoch auf den Zeitraum zwischen 14.00 und 19.00 Uhr beschränkt. Eine zeitliche Höchstbeschränkung des Besuchs ist nicht vorgesehen. Die Patientinnen und Patienten werden gebeten, ihre Besuche so zu koordinieren, dass die Grenze von zwei Personen gleichzeitig eingehalten wird. Das Betreuungspersonal ist zudem berechtigt, überzählige Besuchende zum Verlassen des Zimmers aufzufordern. Die Patientinnen und Patienten werden in einem Schreiben persönlich über die Besuchsregelung informiert.

Schutzkonzept einhalten

Nach wie vor gilt am KSGL eine generelle Maskentragpflicht. Allerdings genügen neu Hygienemasken. Das Tragen von FFP2-Masken ist freiwillig. Die Verhaltensregeln wie Abstand halten, Körperkontakte vermeiden oder Hände desinfizieren sind weiterhin einzuhalten. Die Zutrittskontrolle und die Registrierungspflicht für Besuchende beim Haupteingang des Spitals werden aufgehoben. Folglich müssen die Besuchenden auch keinen Besucherausweise mehr tragen.

Gut für die Patienten

Die Lockerung des Besuchsverbotes ist für die Patientinnen und Patienten wertvoll. Auch wenn noch wenige Einschränkungen gelten und nicht gleichzeitig mehr als zwei Besuchende empfangen werden können, bedeutet der Schritt für das Wohl der Patienten eine markante Verbesserung.