Ambulante Akut- und Übergangspflege durch die Spitex

Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung legte die eidgenössische Bundesversammlung auch das Angebot der «Akut- und Übergangspflege» fest. Es beinhaltet die Kostenübernahme der Pflegeleistungen nach einem Spitalaufenthalt während längstens 14 Tagen.



Ambulante Akut- und Übergangspflege durch die Spitex: die neue Form der ambulanten Spitalnachsorge im Kanton Glarus. (Archivbild: jhuber)
Ambulante Akut- und Übergangspflege durch die Spitex: die neue Form der ambulanten Spitalnachsorge im Kanton Glarus. (Archivbild: jhuber)

Akut- und Übergangspflege steht Patientinnen und Patienten zur Verfügung, die zum Zeitpunkt des Spitalaustrittes noch Pflegebetreuung, aber keine Rehabilitation benötigen. Sie kann nur vom Spitalarzt verordnet werden.

Spitex-Organisationen im Kanton Glarus sind bereit!


Die Organisationen Spitex Glarus Nord, Spitex Glarus, Spitex Glarus Süd und Spitex Sernftal sind vom Kanton mit der ambulanten Akut- und Übergangspflege betraut worden und bieten diese Pflegeleistungen den Einwohnerinnen und Einwohnern ihrer Einzugsgemeinde ab 1. Mai 2012 an.

Um die Aufnahme der Akut- und Übergangspflegeleistungen zu Hause für Patientinnen und Patienten möglichst effizient und patientenfreundlich gestalten zu können, haben die Spitex-Organisationen und das Kantonsspital Glarus ein einheitliches Übergabe-Verfahren erarbeitet: Noch während des Spitalaufenthaltes wird die Patientin oder der Patient von der Pflegeabteilung zur ambulanten Akut- und Übergangspflege bei der zuständigen Spitex-Organisation angemeldet. Die Spitex-Organisation nimmt innert 24 Stunden nach Spitalaustritt ihre Arbeit bei der Patientin oder beim Patienten zu Hause auf und reicht das Gesuch um Übernahme der Kosten für diese Leistungen bei der Krankenversicherung ein. Die Leistungen der ambulanten Akut- und Übergangspflege richten sich nach dem ermittelten Pflegebedarf der Patientin oder des Patienten.

Pflegekosten werden von Krankenversicherung und Kanton getragen

Die Pflegekosten der ambulanten Akut- und Übergangspflege werden für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Glarus von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu 45 und vom Kanton zu 55 Prozent übernommen. Kosten für Medikamente, Pflegematerial, Physiotherapie-, Ergotherapie- oder Laborleistungen oder Arztkosten, die während dieser Zeit entstehen, sind nicht Bestandteil der ambulanten Akut- und Übergangspflege und werden als ambulante medizinische Leistungen von den Leistungserbringern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Rechnung gestellt.