amtliche Aufforderung für das Verschollenheitsverfahren

Medienmitteilung des Kantonsgerichtspräsidenten und des Kantonalen Sozialamtes

Das Sozialamt des Kantons Glarus verwaltet Vermögenswerte von verschwundenen, abwe-senden oder verstorbenen Personen. Diese Vermögen werden zum überwiegenden Teil be-reits seit Jahrzehnten verwaltet. Sie stammen teilweise von Personen, die Ende des 19. Jahrhunderts oder zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum Beispiel nach Russland oder Amerika ausgewandert sind.

 



Die amtliche Aufforderung für das Verschollenheits- verfahren und der Erbenruf erfolgt im Amtsblatt des Kantons Glarus. (Bild: ehuber)
Die amtliche Aufforderung für das Verschollenheits- verfahren und der Erbenruf erfolgt im Amtsblatt des Kantons Glarus. (Bild: ehuber)

Das Sozialamt des Kantons Glarus hat entschieden, diese verwalteten Vermögen aufzulösen und die Vermögenswerte den Anspruchsberechtigten auszubezahlen. Zu diesem Zweck führt der Kantonsgerichtspräsident ein Verschollenheitsverfahren nach Artikel 35 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches durch. Das Verschollenheitsverfahren dient dazu, Nachrichten über verschwundene oder abwesende Personen zu erhalten. Laufen über die erwähnten Personen keine Meldungen ein, erklärt der Kantonsgerichtspräsident die verschwundenen oder abwesenden Personen als verschollen, womit die Rechtswirkungen des Todes eintreten. Die Wirkungen der Verschollenerklärung beschränken sich auf das in der Schweiz gelegene Vermögen.

Gleichzeitig sollen mit dem Erbenruf (Artikel 555 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) die erbberechtigten Personen ausfindig gemacht werden. Die Erbschaft wird an diejenigen Personen ausgeliefert, welche ihre Erbberechtigung durch Urkunden nachweisen. Melden sich innert Frist keine erbberechtigten Personen und sind keine solchen bekannt, so fällt die Erbschaft unter Vorbehalt der Erbschaftsklage an das erbberechtigte Gemeinwesen.

Die amtliche Aufforderung für das Verschollenheitsverfahren und der Erbenruf erfolgt im Amtsblatt des Kantons Glarus. Im Amtsblatt sind auch die Listen der verschwundenen oder abwesenden Personen sowie die Listen der verstorbenen Personen mit verwalteten Vermögenswerten veröffentlicht (www.gl.ch, Rechtspflege, Gerichte).

Auskünfte über die Höhe eines verwalteten Vermögens werden Personen erteilt, die ihre Erbberechtigung mit dem Formular angemeldet und mit Urkunden nachgewiesen haben.