Amtliche Vermessung ist nachgeführt

Der Regierungsrat genehmigt den Bericht über die amtliche Nachführung und die Schlussabrechnung.



Amtliche Vermessung ist nachgeführt (zvg)
Amtliche Vermessung ist nachgeführt (zvg)

Die Eidgenössische Vermessungsdirektion führt im Auftrag des Kantons Glarus die Aufsicht über die amtliche Vermessung durch. Sie erstattet jährlich einen Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht über die Nachführung der amtlichen Vermessung. Der Bericht und die Schlussabrechnung für das Nachführungsjahr 2022 werden genehmigt. Der Kostenanteil des Kantons beträgt 43 700 Franken. Die Kosten, die auf Verursacher abgewälzt werden können, betragen 465 400 Franken.