Amtliche Verteidiger zur Wahl vorgeschlagen

Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat Wahlvorschläge für das Amt der amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger in Strafverfahren. Er unterstützt dabei die Vorschläge der Verwaltungskommission der Gerichte.



Amtliche Verteidiger zur Wahl vorgeschlagen (zvg)
Amtliche Verteidiger zur Wahl vorgeschlagen (zvg)

Gemäss Kantonsverfassung wählt der Landrat die amtlichen Verteidiger. Die Aufgabe der amtlichen Verteidigung wird in Strafverfahren von Rechtsanwälten bzw. -anwältinnen versehen. Für die am 1. Juli 2022 beginnende Amtsdauer 2022–2026 werden dem Landrat folgende Wahlvorschläge unterbreitet:

  • Lic. iur. Bettina Dürst-Hunziker, Rechtsanwältin in Niederurnen (amtliche Verteidigerin seit 2009)
  • MLaw Jacques Marti, Rechtsanwalt in Glarus (amtlicher Verteidiger seit 2012)
  • Lic. iur. Philipp Langlotz, Rechtsanwalt in Glarus (amtlicher Verteidiger seit 2014)
  • Lic. iur. Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt in Ziegelbrücke (bisher Ersatz, seit 2018)
  • Lic. iur. Günter Oberholzer, Rechtsanwalt in Glarus (bisher Ersatz, seit 2018)
  • MLaw Lukas Vidoni, Rechtsanwalt in Glarus (neu)

Der Bedarf an einem Pool von sechs Personen für die amtliche Verteidigung ist aus Sicht der Verwaltungskommission der Gerichte (VKG) ausgewiesen. Der Regierungsrat unterstützt die Wahlvorschläge der VKG und beantragt dem Landrat, die vorgeschlagenen Personen zu wählen. Künftig wird die VKG gemäss neuem Recht direkt zuhanden des Landrates einen Antrag stellen.