Angehörige eines früheren Eternit-Arbeiters vor Gericht abgeblitzt

Die Angehörigen eines an Lungenkrebs verstorbenen ehemaligen Arbeiters in einer Eternitfabrik sind vom Versicherungsgericht des Kantons Waadt abgewiesen worden. Sie kämpfen dafür, dass der Lungenkrebs als asbestbedingte Berufskrankheit anerkannt wird.



Die Eternit AG in Niederurnen (Bild: j.huber)
Die Eternit AG in Niederurnen (Bild: j.huber)

Der Mann war 2003 im Alter von 70 Jahren verstorben. Er hatte von 1968 bis 1995 in der Eternit-Fabrik in Payerne VD gearbeitet, wo er auch Asbest ausgesetzt war. Gleichzeitig war der Mann aber auch ein starker Raucher - teilweise hatte er bis zu zwei Paket Zigaretten pro Tag konsumiert.

Das Waadtländer Gericht räumte in seinem Urteil ein, dass sowohl der Kontakt mit Asbest-Fasern als auch der Tabak zur Krankheit des Mannes hat führen können. Hingegen lasse sich nicht beweisen, dass der Lungenkrebs ausschliesslich oder hauptsächlich auf den Kontakt mit Asbest zurückzuführen sei.

Kläger kritisiert Urteil

Insbesondere seien bei der Autopsie keine Anzeichen für eine Asbestlunge festgestellt worden. Die Asbestose wird als Berufskrankheit anerkannt und tritt bei Personen, die regelmässig Asbest ausgesetzt waren, häufig auf.

Der Anwalt der Kläger, Jean-Marie Agier, kritisiert das Urteil und kündigte einen Rekurs beim Eidg. Versicherungsgericht in Luzern an. Die Richter hätten seinen Argumenten nicht Rechnung getragen. So hätten sie nicht berücksichtigt, dass in Frankreich Lungenkrebs als Berufskrankheit gilt, wenn die Person zehn Jahre lang Asbest ausgesetzt war.

Heisses Dossier für Suva

Die Schweizerische Unfallversicherung Suva will dieser Argumentation nicht folgen und verweigert in solchen Fällen meist die Anerkennung als Berufskrankheit. Bislang wurden unter den ehemaligen Angestellten der Eternit in Payerne erst drei Fälle anerkannt.

Asbest ist für die Suva ein heisses Dossier. Zurzeit werden 5000 Personen, die einmal mit Asbest zu tun hatten, medizinisch überwacht. In den letzten zwanzig Jahren wurden insgesamt 1500 Fälle anerkannt. Meist waren es aber Fälle von Asbestlungen.