Die überwiesene Motion verlangt die Zahl von 200 schützenswerten Objekten im Kanton zu reduzieren. Pro Gemeinde solle zukünftig maximal ein charaktergleiches Objekt inventarisiert werden. Objekte und Bauten mit Arealcharakter bei denen bereits bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind, oder bevorstehen, sollen gar nicht erst inventarisiert werden dürfen.
Die Regierung muss nun so schnell als möglich reagieren und zudem eine Gesetzesrevision in Betracht ziehen.
Die SVP-Landratsfraktion versucht damit auch eine zukünftige wirtschaftliche Weiterentwicklung und wichtige Investitionen in den einzelnen Gemeinden und Regionen mit einer angepassten Inventarisierung zu unterstützen. Ebenso versucht die SVP-Landratsfraktion durch ihre Motion weitere Mehrkosten für die öffentliche Hand und die Liegenschaftsbesitzer zu verhindern.
